Im Streit zwischen den Machern des Online-Spiels "Fortnite" und Apple hat eine Richterin in Kalifornien den iPhone-Konzern gebremst. Apple dürfe vorerst nicht die Grafik-Technologie Unreal Engine der Spiele-Firma Epic Games von seiner Entwickler-Plattform entfernen, entschied sie am Montag (Ortszeit). Zugleich wies sie aber in ihrer Eil-Entscheidung den Antrag von Epic ab, den Rauswurf des Spiels "Fortnite" aus dem App Store rückgängig zu machen.
Bei dem Streit, den Epic auch gegen Google führt, geht es um die grundsätzliche Frage, wie Apps auf Smartphones vertrieben werden - und wie viel Geld vom Kaufpreis Plattformen wie der App Store von Apple oder der Google Play Store dabei einbehalten dürfen.
Epic wollte sich nicht mehr an die seit mehr als einem Jahrzehnt geltende Vorgabe halten, dass virtuelle Artikel in dem Spiel auf iPhones und iPads nur über das System der In-App-Käufe von Apple angeboten werden können, bei dem Apple 30 Prozent des Kaufpreises einbehält.
Nachdem der iPhone-Konzern Änderungen an den Geschäftsbedingungen ablehnten, bauten die Entwickler in der App die vertraglich verbotene Möglichkeit ein, die Artikel auch direkt bei Epic zu kaufen. Dafür wurde eine versteckte Funktionalität in der Anwendung aktiviert, die Epic an den App-Prüfern des Konzerns vorbeigeschmuggelt hatte. Noch am selben Tag warf Apple "Fortnite" unter Verweis auf den Regelverstoß aus dem App Store.
Zudem sollte Epic Ende August den Zugang zu Apples Entwicklerprogramm verlieren. Das hätte unter anderem zur Folge, dass die Unreal Engine nicht mehr an neue Versionen von Apples iOS-Betriebssystem für iPhones und iPads angepasst werden könnte. Davon wären auch Apps anderer Anbieter wie unter anderem Microsoft betroffen, die auf die Unreal Engine zurückgreifen.
Die Richterin Yvonne Gonzalez Rogers schritt genau deswegen ein. Sie argumentierte, dass ein Rauswurf der Unreal Engine aus dem Entwicklerprogramm erheblichen Schaden für die Plattform und die gesamte Branche bedeuten würde. Zudem hilft der Spielefirma, dass die Unreal Engine bei der Schweizer Tochterfirma Epic International angesiedelt ist. Die Richterin argumentierte, dass die Tochter im Gegensatz zu Epic Games nicht gegen ihre Vereinbarungen mit Apple verstoßen habe. Im Fall von "Fortnite" entschied sie hingegen, dass Epic bewusst die Entscheidung getroffen habe, bei der App die Regeln zu verstoßen und deswegen nicht geschützt werden müsse.
Die Richterin entschied zunächst über eine vorläufige einstweilige Verfügung, die Seiten sollen jetzt im September Argumente für das weitere Verfahren vorlegen.
Die Anleger von Apple dürften den Ausgang des Rechtsstreits zwischen Apple und Epic Games mit Spannung erwarten. Apples Niederlage vor Gericht würde wahrscheinlich zu Umsatzeinbußen bei den App-Verkäufen von Apple führen. Kurzfristig könnte sich dies negativ auf den Aktienkurs von Apple auswirken.
DER AKTIONÄR geht jedoch davon aus, dass Apple in seinem riesigen Ökosystem andere Einnahmequellen anzapfen könnte, um die geringeren Erlöse bei den App-Verkäufen zu kompensieren. Apple bleibt ein Basisinvestment.
(Mit Material von dpa-AFX)
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Der Autor Emil Jusifov hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.