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13.02.2019 Börsen. Briefing.

Wirecard-Aktie: Neuer Artikel mit Sprengkraft

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Wirecard

Journalisten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wollen in Erfahrung gebracht haben, dass der Staatsanwaltschaft München die Aussage eines Leerverkäufers vorliegt, wonach er vor Veröffentlichung der Artikel in der Financial Times wusste, wann diese erscheinen würden. Sollte sich diese Information bewahrheiten, dann stellen sich nun ganz andere – auch juristische – Fragen.

In dem Artikel, der um 18:03 Uhr auf der Website der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wurde, heißt es einleitend: "Die Aktienkursturbulenzen des Zahlungsabwicklers Wirecard sind nun ein Kriminalfall. Nach Informationen der F.A.Z. soll der Staatsanwaltschaft München I die brisante Aussage eines Leerverkäufers vorliegen: Der Zeuge soll demnach zugegeben haben, vorab darüber informiert worden zu sein, wann die „Financial Times“ in ihrer Onlineausgabe über Wirecard berichten würde." (hier gelangen Sie zum FAZ-Artikel)

Sollte sich diese Information bewahrheiten, stellen sich fortan ganz neue, auch juristische Fragen. Denn wenn ein Leerverkäufer vor Veröffentlichung der Artikel wusste, wann diese erscheinen würden, dann liegt der Gedanke nahe, dass er damit nicht alleine war. Und es stellt sich die Frage, woher er diese Informationen hatte.

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Die Staatsanwaltschaft München hatte unmittelbar nach Veröffentlichung der Artikel-Serie in der Financial Times bekannt gegeben, Ermittlungen aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine Marktmanipulation vorliegt. 

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