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WDH: Edeka will Schadenersatz von Cornflakes-Hersteller Kellogg

WDH: Edeka will Schadenersatz von Cornflakes-Hersteller Kellogg
Kellogg Company -%
10.11.2023 ‧ dpa-Afx

(Firmenname im 1. Satz berichtigt, fehlender Buchstabe "g" ergänzt: Kellogg)

HAMBURG (dpa-AFX) - Ob Cornflakes, "Froot Loops" oder "Smacks": Der Streit zwischen der Supermarktkette Edeka und dem US-Hersteller Kellogg über höhere Lieferpreise für bekannte Frühstückscerealien spitzt sich zu. Man habe Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unternehmen gestellt, teilte Edeka am Freitag in Hamburg mit. Damit sollen Einbußen für entgangene Erträge und Kunden-Verluste ausgeglichen werden. Frühstückscerealien von Kellogg's gelten in der Lebensmittelbranche als Marke, deren Produkte viele Kunden unbedingt haben wollen - sind diese in einem Supermarkt nicht zu kaufen, gehen sie woanders hin und tätigen dort ihren gesamten Einkauf.

Zur Höhe der Schadenersatz-Forderung wollte sich die Genossenschaft nicht äußern, laut "Lebensmittel Zeitung" beläuft sie sich zunächst auf rund 10 Millionen Euro. Dieser Betrag könnte bis Mitte 2024 auf 34 Millionen Euro steigen, sollte Kellogg weiter nicht liefern.

Edeka zufolge wollte Kellogg die Preise um bis zu 45 Prozent erhöhen. Dem Vernehmen zufolge akzeptierte die Supermarkt-Kette die Forderungen teilweise, dennoch nahm Kellogg die Belieferung nicht wieder auf - aus Sicht von Edeka hätte das aber geschehen müssen. Nun platzt dem Lebensmittelhändler der Kragen. "Wir wehren uns weiter gegen das Geschäftsgebaren einiger internationaler Markenartikelhersteller und kämpfen für faire Preise im Supermarktregal", sagte Edeka-Chef Markus Mosa.

Eine dpa-Anfrage an Kellogg blieb zunächst unbeantwortet. Es geht auch um Chips der Marke Pringles, die in dem Streit aber eher eine Nebenrolle spielen. Sie sind ein längst nicht so starkes Einkaufsmagnet wie die Kellogg's-Cerealien.

Separat zur Schadenersatz-Forderung hat sich Edeka schon vor geraumer Zeit beim Bundeskartellamt über den Cornflakes-Hersteller beschwert. Nach Lesart von Edeka haben die US-Amerikaner wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung im Sortiment Frühstückscerealien eine Belieferungspflicht. Ein Sprecher der Bonner Behörde äußerte sich zurückhaltend. "Die Beschwerde liegt uns vor", sagte er. "Wir haben noch nicht entschieden, ob wir den Vorwürfen nachgehen werden." In einem nächsten Schritt könnten die Wettbewerbshüter den US-Konzern zu einer Stellungnahme auffordern - ob die Behörde das tut, ist offen./wdw/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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