Bei den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA von Bayer gab es vor Kurzem Bewegung. In der jüngsten Supreme-Court-Entscheidung wird nun der sogenannte Solicitor General eingeladen, die Meinung der US-Regierung zum Fall Edwin Hardeman darzulegen. Bayer-Chef Werner Baumann begrüßt dieses Vorhaben.
Die Aufforderung des Obersten Gerichtshofs der USA in dieser Woche an die Regierung Biden, sich zu einem Fall über die angeblichen Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichters Roundup zu äußern, sei ein ermutigender Schritt, so Baumann gegenüber dem Wall Street Journal (WSJ) in einem Beitrag vom Wochenende.
Der Schritt des Gerichts bedeute, dass es Interesse an dem Fall gezeigt habe und das Unternehmen seine Strategie fortsetzen werde, die Risiken von Roundup-Prozessen zu begrenzen, zitiert das WSJ den Vorstandsvorsitzenden. Demnach werde Bayer nun die Gespräche über die Beilegung weiterer Roundup-Streitigkeiten aussetzen, während das Gericht prüft, ob es sich mit Bayers Antrag auf Aufhebung eines früheren Urteils zu Roundup befassen solle, heißt es weiter.
Bayer ist um eine Lösung in der Causa Glyphosat bemüht. Dennoch belastet das Thema den Aktienkurs des Unternehmens weiter, die finanziellen Risiken sind immer noch nicht in Gänze abzuschätzen. Daher hält DER AKTIONÄR an seiner kritischen Einschätzung fest und rät unverändert von einem Einstieg beim DAX-Wert ab.