Auf den Bayer-Konzern könnte nach der umstrittenen Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto ein Kapitalanleger-Musterverfahren zukommen. Auf Antrag der Klägerin in diesem Verfahren gegen die Bayer AG werde ein genauer spezifizierter Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht, bestätigte ein Sprecher des Landesgerichts Köln am Mittwoch.
Dies habe die 22. Zivilkammer bereits am 6. Dezember beschlossen (Aktenzeichen 22 O 251/20). Hintergrund sind Klagen von Anlegern, die von der auf solche Verfahren spezialisierten Kanzlei Tilp vertreten werden.
Umstrittene Übernahme
Bayer weist die Anschuldigungen zurück: "Wir halten die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der Monsanto-Akquisition für unbegründet." Die Übernahme des Saatgutherstellers ist vor allem wegen milliardenschwerer Glyphosat-Risiken umstritten.
Dass es in diesem Fall zu einem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren kommen könnte, ist schon länger bekannt. Solch ein Verfahren ähnelt den in den USA üblichen Sammelklagen. Um nicht jede Klage in der im Grunde gleichen Sache einzeln verhandeln zu müssen, gibt es ein exemplarisches Verfahren.
Beim Landgericht Köln war eine Schadenersatzklage gegen Bayer schon Anfang 2021 anhängig. Die Zahl ist seither deutlich gestiegen. Die Rechtsanwaltskanzlei Tilp vertritt laut einer Auskunft vom Mittwoch mittlerweile 250 institutionelle Investoren und zahlreiche Privatanleger. Bis ein mögliches Kapitalanleger-Musterverfahren starten wird, kann aber noch viel Zeit vergehen.
Die Monsanto-Akquisition bereitet Bayer nicht nur in den USA weiter Ärger, sondern inzwischen auch in Deutschland in Form eines Kapitalanleger-Musterverfahrens. DER AKTIONÄR bleibt aufgrund der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten weiter skeptisch gestimmt und rät nach wie vor von einem Einstieg bei der Aktie von Bayer ab.
(Mit Material von dpa-AFX)