Bayer kann sich berechtigte Hoffnung machen, dass das Oberste US-Gericht einen wegweisenden Fall im Glyphosat-Streit zur Überprüfung annehmen wird. Ein mögliches Urteil hätte eine massive Signalwirkung. DER AKTIONÄR gibt einen Überblick über die jüngsten Ereignisse rund um die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten des Konzerns.
Konkret geht es um den Fall des Klägers Edwin Hardeman, der Glyphosat für seine Krebserkrankung verantwortlich macht und dem letztendlich insgesamt gut 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden waren.
In dem Antrag an den Supreme Court hatte Bayer mit der sogenannten Federal Preemption argumentiert. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Denn die verantwortliche Bundesbehörde habe eine solche Warnung verboten. Zudem ist der DAX-Konzern der Meinung, die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite habe nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen.
In der Supreme-Court-Entscheidung vom Montag wird nun der sogenannte Solicitor General eingeladen, die Meinung der US-Regierung zu dem Fall darzulegen. Der Solicitor General bekleidet einen der Top-Posten im US-Justizministerium. Er ist so etwas wie der oberste Anwalt der USA und vertritt die Regierung unter anderem vor dem obersten US-Gericht. Bayer teilte nach der Entscheidung mit, sich in der eigenen Position gestärkt zu sehen.
Sollte alles entsprechend der üblichen Zeitpläne laufen, dürften die Richter nun bis Ende Juni entscheiden, ob sie den Fall zulassen. Trotz der für Bayer positiven Signale der Richter, die Interesse zeigen, geht die Hängepartie nun erst einmal weiter.
Bis es in der Causa Glyphosat offensichtlich richtungsweisende Neuigkeiten gibt, werden erneut einige Monate vergehen. In diesem Zeitraum dürfte es für die Bayer-Aktie schwer werden, nachhaltig in höhere Kursregionen vorzustoßen. DER AKTIONÄR hält an seiner kritischen Einschätzung aufgrund der US-Rechtsstreitigkeiten fest. Anleger sollten den DAX-Wert weiter meiden.
(Mit Material von dpa-AFX)