Im Fall Edwin Hardeman hat der US-Richter Vince Chhabria die Strafzahlung für Bayer von gut 80 Millionen Dollar auf 25,3 Millionen Dollar reduziert. Am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung des Klägers haften muss, ändert die Entscheidung indes nichts. Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht. Bayer will nun Berufung einlegen.
Richter Chhabria hatte bereits zuvor angekündigt, dass der Strafschadenersatz zu hoch ausgefallen sei, da er den Schadenersatz verfassungsrechtlich bedingt nicht um mehr als das Neunfache übersteigen dürfe. Deshalb kürzte er ihn jetzt um 55 Millionen Dollar. Im Statement von Bayer heißt es: "Die Entscheidung des Gerichts, den Strafschadenersatz zu reduzieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, da verfassungsmäßige Beschränkungen und Präzedenzfälle eine Reduzierung von überhöhten Schadenersatzzahlungen wie in diesem Fall erfordern."
Bis es in den zahlreichen US-Verfahren um Glyphosat zu endgültigen rechtskräftigen Entscheidungen kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Meist werden solche Massenklagen in den USA aber ohnehin früher oder später mit einem großen Vergleich beigelegt. Um einen möglichen Vergleich in die Wege zu leiten, hat der Bayer-Aufsichtsrat Ken Feinberg als Mediator bestellt und weitere Maßnahmen beschlossen, um die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den Griff zu bekommen.
Wie hoch eine Vergleichssumme ausfallen könnte, steht in den Sternen. Auch die Analysten sind sich uneins. Die Schätzungen reichen derzeit von 2,5 Milliarden Dollar bis 20 Milliarden Dollar.
Das reduzierte Strafmaß im Fall Hardeman wirkt sich positiv auf die Kursentwicklung der Bayer-Aktie aus. Im gestrigen nachbörslichen Handel schossen die Papiere wieder über die Marke von 60 Euro. Trader sollten vor allem die charttechnischen Widerstände bei 62,19 Euro (Juli-Hoch) sowie 62,92 Euro (April-Hoch) im Auge behalten. Knacken die Bayer-Bullen diese Hürden, könnte es zu einer größeren Erholungsbewegung kommen. Langfristig hingegen rät DER AKTIONÄR weiter zur Vorsicht – abwarten!
(Mit Material von dpa-AFX)