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14.08.2023 Michael Diertl

Bitcoin: Kommt der ARK-ETF?

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In einer erwarteten Entwicklung hat die SEC ihre Entscheidung bezüglich des ARK-Bitcoin-ETF-Antrags verschoben und stattdessen eine 21-tägige Frist für öffentliche Kommentare eröffnet. Diese Schritte ermöglichen es der Öffentlichkeit, Feedback zum Anlageprodukt abzugeben, während die SEC ihre Entscheidung überdenkt.

Am Freitag reichte die SEC eine Mitteilung ein, in der sie gezielt nach Kommentaren zu einer kürzlich von der Cboe-Börse vorgenommenen Änderung sucht. Diese Änderung, als "Änderung Nr. 3" bekannt, fügte Coinbase als Partner für die Überwachungsvereinbarung des ETFs hinzu.

Die SEC erklärte, dass sie Verfahren eingeleitet habe, um festzustellen, ob die vorgeschlagene Regeländerung, wie sie durch Änderung Nr. 3 modifiziert wurde, genehmigt oder abgelehnt werden sollte. Diese Entscheidung sei angesichts der rechtlichen und politischen Fragen angemessen, die mit der vorgeschlagenen Änderung einhergingen. Die Einleitung dieser Verfahren bedeute jedoch nicht, dass die SEC bereits zu Schlussfolgerungen gekommen sei. Vielmehr fordere die Behörde interessierte Personen auf, ihre Meinungen und Kommentare zur vorgeschlagenen Regeländerung abzugeben.

Ursprünglich hatte die SEC angekündigt, bis zum 13. August eine Entscheidung fällen zu wollen. Cathie Wood, CEO von ARK erklärte, dass die SEC, falls sie einen Bitcoin ETF genehmige, wahrscheinlich mehrere gleichzeitig genehmigen werde.

Sie fügte hinzu, dass aufgrund der Ähnlichkeit vieler dieser Produkte die Vermarktung und Kommunikation entscheidend sein würden, um erfolgreich zu sein. Wood betonte die umfassende Forschung und Erfahrung ihres Unternehmens seit 2015 auf diesem Gebiet.

Bitcoin (ISIN: CRYPT0000BTC)

Auch wenn die Entscheidung über das Thema Bitcoin-ETF vorerst vertagt ist, wird sie bald fallen. Im Optimalfall genehmigt die SEC die Produkte, wodurch mehr Kapital in den Krypto-Sektor fließen und der Bitcoin-Preis steigen sollte.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.

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Der Chefredakteur dieser Publikation, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.

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