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Bitcoin & Co: FTX-Gründer Bankman-Fried plädiert auf nicht schuldig

Bitcoin & Co: FTX-Gründer Bankman-Fried plädiert auf nicht schuldig
Foto: Bloomberg/GettyImages
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Nikolas Kessler 04.01.2023 Nikolas Kessler

Obwohl die Beweislast schon jetzt erdrückend wirkt und sich zwei seiner engsten Vertrauten bereits schuldig bekannt haben, hat FTX-Gründer Sam Bankman-Fried bei einer Anhörung vor einem New Yorker Gericht wie erwartet auf nicht schuldig plädiert. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben nun rund neun Monate Zeit, den Prozess vorzubereiten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Bankman-Fried Betrug, Geldwäsche und andere Straftaten vor. So soll er Investoren seines vor rund zwei Monaten kollabierten Kryptoimperiums in die Irre geführt und in großem Stil Kundengelder veruntreut haben. Der 30-Jährige gibt Fehler zu, weist Betrugsabsichten aber von sich.

Ihm droht bei einer Verurteilung in allen acht Anklagepunkten theoretisch eine Gefängnisstrafe von bis zu 115 Jahren. Der zuständige Richter Lewis Kaplan setzte den Prozessbeginn laut US-Medien für den 2. Oktober 2023 an.

Bankman-Fried war am 12. Dezember auf Betreiben der US-Justizbehörden auf den Bahamas verhaftet worden, wo FTX – vor dem Kollaps einer der größten Handelsplätze für Kryptowährungen wie Bitcoin – den Hauptsitz hatte. Andere ehemalige FTX-Topmanager haben sich schuldig bekannt und den Konzerngründer schwer belastet.

Bürgen bleiben unbekannt

Nach seiner Auslieferung in die USA kam Bankman-Fried gegen eine Kaution von 250 Millionen Dollar frei. Allerdings muss bei US-Verfahren in der Regel nur ein Bruchteil der Kautionssumme hinterlegt werden. Der frühere Krypto-Milliardär hatte im November erklärt, nur noch rund 100.000 Dollar zu besitzen.

Laut US-Medien wurde bei dem Kautionsantrag unter anderem das Haus seiner Eltern, zweier Professoren der US-Eliteuni Stanford, als Sicherheit eingebracht. Zudem gibt es zwei Bürgen, deren Identität allerdings unter Verschluss bleiben soll. Richter Kaplan gab einem entsprechenden Antrag von Bankman-Frieds Anwälten am Dienstag statt.

FTX war im Oktober wegen enormer Mittelabzüge im Zuge von Liquiditätssorgen binnen weniger Tage zusammengebrochen. Milliarden an Kundengeldern konnten nicht ausgezahlt werden.

Bankman-Fried, in der Kryptobranche nur SBF genannt, trat am 11. November zurück und beantragte im US-Bundesstaat Delaware Insolvenz für den Konzern. Kurz zuvor hatten bereits Behörden auf den Bahamas Firmengelder eingefroren. Gegen den FTX-Gründer laufen in den USA auch zivilrechtliche Verfahren und Sammelklagen.

Bitcoin (ISIN: CRYPT0000BTC)

Während die juristische Aufarbeitung des FTX-Skandals gerade erst beginnt, sorgt das Thema am Kryptomarkt für keine allzu großen Bewegungen mehr. Der Bitcoin steckt trotz moderater Kursgewinne am Mittwochmorgen in einer mehrwöchigen Seitwärtsrange zwischen 16.400 und 17.000 Dollar. Lediglich einige Altcoins verbuchen zur Stunde etwas deutlichere Kursgewinne.

Zwar wäre eine Gegenbewegung am Kryptomarkt nach der Talfahrt der vergangenen Monate überfällig, für eine nachhaltige Trendwende oder gar einen neuen Bullenmarkt fehlen nach Einschätzung des AKTIONÄR derzeit aber die Impulse. Investiere Anleger und interessierte Neueinsteiger brauchen daher weiterhin Geduld.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.

Der Chefredakteur dieser Publikation, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.

Mit Material von dpa-AFX.

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