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22.09.2020 Nikolas Kessler

Wirecard-Skandal: Auch die KfW erwägt Konsequenzen

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Wirecard

Im Bilanz-Skandal bei Wirecard ist schnell auch der Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten. Das Unternehmen hatte jahrelang die Jahresabschlüsse des Zahlungsabwicklers geprüft und testiert – ohne dabei den Milliardenbetrug zu bemerken. Das könnte nun ein weiteres Mandat kosten.

Die Bundesregierung erwägt offenbar, EY als Wirtschaftsprüfer für die staatliche Förderbank KfW fallen zu lassen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen.

Eine KfW-Sprecherin bestätigte, dass das Institut derzeit mit EY über einen Vierjahresvertrag verhandelt, der 2022 beginnen soll. Zum aktuellen Stand der Dinge wollte sich allerdings keine der beteiligten Parteien äußern.

Symbolpolitik und Interessenskonflikte

Die Commerzbank und der Vermögensverwalter DWS haben EY in den vergangenen Wochen bereits den Rücken gekehrt und suchen nun neue Wirtschaftsprüfer. Und laut Professor Atul Shah von der City University of London könnte das erst der Anfang sein.

Einerseits können Aufsichtsräte mit einem Wechsel ein Zeichen setzen und den Aktionären signalisieren, dass sie etwas tun, um das Unternehmen zu schützen. Andererseits könnte es jedoch auch schnell zu Interessenskonflikten kommen, wenn Gläubiger und anderweitig Geschädigte Schadenersatzansprüche gegen EY geltend machen wollen. DWS und Commerzbank hatten im September Letzteres als Grund angegeben.

EY-Chef Carmine Di Sibio hatte sich in einem Brief an die Kunden zum Wirecard-Skandal gewandt und darin sein Bedauern geäußert, den Betrug nicht früher aufgedeckt zu haben (DER AKTIONÄR berichtete). Für Professor Shah ein Zeichen dafür, dass man bei EY weitere Konsequenzen und eine regelrechte Flut von Mandatsverlusten fürchtet.

Wirecard (WKN: 747206)

EY im Fokus der Anleger-Klagen

Neben Mandats- und Imageverlusten droht EY auch juristischer Ärger. Zahlreiche Kanzleien haben bereits angekündigt, im Auftrag von Investoren Schadenersatz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu fordern. Denn bei Wirecard selbst dürfte selbst nach der Zerschlagung und dem Verkauf der Einzelteile im Zuge des Insolvenzverfahrens nicht mehr viel zu holen sein.

DER AKTIONÄR hat mit Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und Fachanwalt Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner über die juristischen Möglichkeiten von Wirecard-Anlegern gesprochen. Das Interview finde Sie im kostenlosen AKTIONÄR-Ratgeber, den sie hier abrufen können.

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