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Rocket Internet: Es wird amtlich!

Rocket Internet: Es wird amtlich!
Foto: Rocket Internet
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28.10.2020 ‧ Adam Maliszewski

Wie aus einer Pflichtmitteilung der DGAP hervorgeht, wird die Notiz der Aktien des Berliner Beteiligungsunternehmens Rocket Internet an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30. Oktober eingestellt.

„Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Rocket Internet SE (Rocket Internet) heute mitgeteilt, dass dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Rocket Internet zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde. Das Delisting wird danach mit Ablauf des 30. Oktober 2020 wirksam. Danach können die Aktien der Rocket Internet nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden“.

„Das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot von Rocket Internet kann noch bis zum Ablauf der Annahmefrist am 30. Oktober 2020 von den Aktionären angenommen werden“, hieß es in der Mitteilung.

Rocket Internet war 2014 für 42,50 Euro aufs Parkett gekommen. Die Gesellschaft, die unter der Führung der Gründer und CEO Samwer steht, geriet immer wieder in die Kritik. Schlechte Informationspolitik und wenig Transparenz wurde dem Konzern vorgeworfen. Am Anfang wählte man gar den Entry Standard, der geringere Publizitätspflichten vorschreibt. Die Tatsache, dass die Aktionäre jetzt mit erheblich weniger abgespeist werden, trägt einen faden Beigeschmack.

Das Unternehmen bietet den Aktionären bis zu 18,57 Euro pro Anteilsschein. An der Höhe des Rückererwerbsangebots hatte sich nach Bekanntwerden der Delisting-Pläne abermals Kritik entzündet.

Der Rückkaufpreis liegt einen Cent über dem gesetzlichen Mindestpreis – das hat auch in der Zwischenzeit die BaFin bestätigt. 

Das Rückererwerbsangebot liegt mit 18,57 Euro 60 Prozent unter dem Preis, zu dem Rocket 2014 an die Börse kam. Wer seitdem dabei ist, ist nun also endgültig gezwungen, Buchverluste zu realisieren.

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