Zwei Äthiopier haben eine Klage gegen Meta eingereicht, die dem Facebook-Konzern das Schüren von Hass und Gewalt während Äthiopiens Bürgerkrieg vorwirft. Der äthiopische Akademiker Abrham Meareg und Fisseha Tekle, ein Berater von Amnesty International, legten am Mittwoch einen entsprechenden Verfassungsantrag beim Obersten Gerichtshof im Nachbarland Kenia vor.
In der Anklageschrift, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird Facebook vorgeworfen, Hass und Gewalt zu verbreiten, um Werbegewinne zu erzielen. Meta habe versäumt, ausreichend Personal an seinem Standort in Kenia bereitzustellen, um Inhalte in afrikanischen Sprachen ordnungsgemäß zu moderieren, hieß es. Folglich hätten Facebook-Posts "Konflikte angefacht und Menschen getötet, ... insbesondere während des Bürgerkriegs in Äthiopien, der etwa 500.000 Menschen das Leben gekostet hat", sagten die Kläger in einer Mitteilung.
Das Dokument macht Facebook unter anderem für die Tötung von Abrham Mearegs Vater, der Opfer einer viralen Verleumdungs-Kampagne geworden sei, verantwortlich. Abrhams Vater sei am 3. November 2021 vor seinem Haus niedergeschossen worden, nachdem auf Facebook mehrfach seine Tötung gefordert worden war. Sein Sohn habe Facebook demnach erfolglos gebeten, die Einträge zu löschen. Insgesamt habe Facebooks Algorithmus nach Angaben der Kläger nicht nur Äthiopiern, sondern einer halben Milliarde Menschen im östlichen und südlichen Afrika geschadet.
Die Petition fordert eine Reihe von Gerichtsbeschlüssen, um die "systemische Diskriminierung afrikanischer Nutzer durch Facebook" zu beenden. Zu den Forderungen gehört das schnellere Löschen von zur Gewalt aufstachelnden Kommentaren; die Einstellung von mehr Content-Moderatoren im für das südliche und östliche Afrika verantwortliche Facebook-Hub Nairobi; und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Höhe von umgerechnet 1,6 Milliarden US-Dollar (1,5 Mrd Euro) für Opfer von durch Facebook verursachten Hass und Gewalt sowie 400 Millionen US-Dollar für ähnliche Schäden aufgrund gesponserter Beiträge.
Der Facebook-Mutterkonzern hat noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Diese Klage zeigt, dass global agierende Konzerne eine besondere Sorgfaltspflicht haben. DER AKTIONÄR bleibt vorerst am Seitenrand.