Ein Medienbericht über eine angeblich fehlende Lizenz in Singapur hat die Aktie von Wirecard am Montag kurzzeitig unter Druck gebracht. Inzwischen hat sich das Unternehmen zu der Meldung geäußert und Entwarnung gegeben. Man sehe keine Probleme wegen der neuen Lizenzpflicht.
"Wirecard übt aktuell seine operativen Geschäfte in Singapur ohne Einschränkung aus", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus einer Mitteilung von Wirecard. Zudem habe man keine Zweifel, eine nach einer Gesetzesänderung künftig nötige Lizenz zu bekommen.
Laut Wirecard müsse die Lizenz der zuständigen Aufsichtsbehörde MAS bis Mitte 2020 beantragt werden. Für den Erwerb der Lizenz gelte zudem eine Übergangsperiode von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes Ende Januar. Ferner erfülle der Zahlungsabwickler sämtliche Qualifikationskriterien.
Schrecksekunde – mehr nicht
Zuvor hatte die Wirtschaftswoche am Montag unter Berufung auf eine Behördensprecherin berichtet, dass Wirecard eine neue Lizenz fehle, um auch in Zukunft bestimmte Zahlungsdienstleistungen in Singapur anbieten zu dürfen – während andere internationale Finanzdienstleister diese bereits besitzen würden (DER AKTIONÄR berichtete).
Die Aktie war daraufhin kurzzeitig um bis zu 4,7 Prozent auf 126,90 Euro abgerutscht, konnte die Verluste bis zum Xetra-Handelsschluss aber auf ein gutes halbes Prozent begrenzen. Am Dienstag zeichnet sich im vorbörslichen Handel bereits wieder ein positiver Start ab.
DER AKTIONÄR hatte angesichts unklaren Auswirkungen der bislang fehlenden Lizenz bereits am Montagnachmittag dazu geraten, die Ruhe zu bewahren. Zwar hat der gestrige Kursausschlag die unverändert hohe Volatilität der Wirecard-Aktie offenbart. Anleger, die auf eine Fortsetzung der Aufwärtsbewegung setzen, sollten sich davon allerdings nicht aus der Fassung bringen lassen.
Auch die Comeback-Wette des AKTIONÄR läuft unverändert weiter. Für Impulse könnten die vorläufigen Zahlen am 14. Februar sowie die mit Spannung erwarteten Ergebnisse der laufenden Bilanz-Sonderprüfung zum Ende des ersten Quartals sorgen.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.