Die Aktie von Wirecard ist am Montagnachmittag deutlich ins Minus und zeitweise sogar ans DAX-Ende gerutscht. Grund dafür ist ein erneuter Medienbericht zu den Geschäften des Zahlungsabwicklers in Singapur.
Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche (WiWo) verfügt Wirecard noch nicht über eine neue Lizenz in Singapur, um auch in Zukunft bestimmte Zahlungsdienstleistungen in dem Land anbieten zu dürfen. Das Blatt beruft sich dabei auf eine Sprecherin der Zentralbank von Singapur, die gleichzeitig als Finanzaufsichtsbehörde des Landes fungiert.
Die Lizenzpflicht für Zahlungsdienstleister sei demnach bereits vor einigen Monaten eingeführt worden und trat am vorigen Dienstag (28. Januar) offiziell in Kraft.
Singapur ist für Wirecard von großer Bedeutung. Von der dortigen Niederlassung aus koordiniert der DAX-Konzern einen Großteil des immer wichtigeren Asien-Geschäfts. Fehlende Lizenzen könnten sich daher schnell nachteilig auswirken – zumal andere internationale Finanzdienstleister wie der niederländische Wirecard-Rivale Adyen nach Behördenangaben bereits im Besitz der Lizenz seien.
Konkrete Auswirkungen unklar
Allerdings: „Ob und mit welchen Einschränkungen nun für den deutschen DAX-Konzern zu rechnen ist, ist unklar“, heißt es in dem Artikel wörtlich. Offen sei etwa, inwieweit „Regelungen zu einer Übergangsfrist von bis zu zwölf Monaten“ zum Tragen kämen.
Ob die fehlende Lizenz im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen der Behörden in Singapur zusammenhängt, geht aus dem Artikel nicht hervor. Wirecard selbst hat sich bislang nicht zu der Veröffentlichung geäußert.
Ruhe bewahren!
Nachdem die Fusionspläne der Rivalen Worldline und Ingenico am Morgen die Übernahmefantasie in der Branche erneut angeheizt hatten, ist die Wirecard-Aktie zeitweise moderat ins Plus geklettert. Nach Erscheinen des WiWo-Artikels ging es kurzfristig um bis zu 4,7 Prozent abwärts, ehe die Aktie die Verluste zügig begrenzen konnte.
Solange die Hintergründe und die Auswirkungen durch die Verzögerung bei der Lizenzvergabe in Singapur unklar sind, sieht DER AKTIONÄR keinen Handlungsbedarf. Die Comeback-Wette läuft weiter.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.