Im ohnehin schwachen Marktumfeld sticht die Aktie von RWE am Freitag noch negativ heraus. Die Ursache ist klar: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat völlig überraschend einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verhängt. Der Versorger musste umgehend reagieren und eine Gewinnwarnung veröffentlichen.
Das Gericht in Münster entsprach mit dem Rodungsstopp dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Laut Urteil konnte RWE nicht angemessen begründen, dass die Rodungen am Hambacher Forst „zwingend erforderlich“ seien, um die Stromerzeugung in den Kraftwerken weiterzuführen. Da die Rodungssaison lediglich von Anfang Oktober bis Ende März verläuft und das Urteil vorher nicht fallen wird, kann RWE mit der Abholzung frühestens 2020 beginnen.
RWE selbst rechnet damit, dass erst Ende 2020 eine „bestandskräftige Entscheidung“ zur Rodung vorliegen wird. Deshalb musste der Konzern auf den Gerichtsentscheid sofort mit einer Gewinnwarnung reagieren. Das EBITDA wird demnach ab 2019 jährlich mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag belastet.
Abwarten
Das Urteil kommt überraschend und erwischt viele Anleger auf dem falschen Fuß. Kaum jemand hatte noch damit gerechnet, dass es zum Rodungsstopp kommt. RWE muss nun eine alternative Lösung finden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Unsicherheit bleibt aber vorerst im Markt.
DER AKTIONÄR hatte einen solchen Gerichtsbeschluss ebenfalls nicht erwartet und rät nun dazu, mit einem Neueinstieg abzuwarten. Die politische Unsicherheit ist vorerst zu groß.