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25.03.2022 Nikolas Kessler

Neues EU-Digital-Gesetz: Das ändert sich für Apple, Alphabet, Amazon, Meta & Co

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Apple

Die EU hat sich auf Maßnahmen zur umfassenden Regulierung großer Internet-Konzerne geeinigt. das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). DER AKTIONÄR erklärt, welche Unternehmen davon betroffen sein werden, was sich für sie ändert könnte und wie die Reaktionen auf den Durchbruch ausfallen.

Über 20 Jahre ist es her, dass die EU sich zuletzt umfassende Regeln fürs Internet gab. Google war gerade gegründet, Amazon verkaufte hauptsächlich Bücher, Facebook entstand erst Jahre später. Probleme wie Hassrede im Netz existierten nicht, und die grenzübergreifende Macht einiger Tech-Riesen war nicht absehbar. Heute geht es im Internet teils turbulent und oft unfair zu.

Die Gesetze und Regeln in Europa sind den Realitäten der digitalen Welt nicht mehr gewachsen - so der Eindruck, unter dem die EU-Kommission im Dezember 2020 ein großes Digital-Paket vorgeschlagen hatte. Dazu gehört neben dem Digital Market Act auch das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Dieses geht gesellschaftliche Fragen wie den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz an und wird noch verhandelt. Der DMA soll die Marktmacht von Digital-Riesen wie Google, Facebook und Amazon beschränken.

Schranken für „Gatekeepter“

Denn Tech-Riesen wie Facebook-Betreiber Meta oder Google-Mutter Alphabet sind oft in der Position, ihre Macht auszuweiten und die Konkurrenz auszubremsen. Das Wettbewerbsrecht aus der analogen Welt hilft mit seinen jahrelangen Verfahren nur begrenzt. Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Diese „Gatekeeper“ müssen künftig bestimmte Verbote und Vorgaben beachten.

Eigene Produkte und Angebote dürfen nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandelt werden. Nutzer sollen vorinstallierte Apps auf Geräten zudem löschen können - es sei denn, die Programme werden gebraucht, damit das Gerät funktioniert. Zudem dürfen die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen künftig nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen und müssen die Nutzung alternativer, günstigerer App-Stores erlauben.

Neu ist zudem, dass Messenger wie WhatsApp und der iMessenger dazu verpflichtet werden, sich für die Kommunikation mit kleineren Diensten zu öffnen. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass Signal- oder Threema-Nutzer Nachrichten oder Fotos an Freunde bei WhatsApp schicken können. Denn den kleineren Firmen bleibt die Entscheidung, ob sie sich öffnen wollen, selbst überlassen. Wahrscheinlicher ist, dass neue Anbieter auf den Markt kommen, die ihren Dienst mit Whatsapp verknüpfen. Für Gruppenchats wird die Funktion nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern erst im Laufe der kommenden Jahre.

Diese Unternehmen dürfte es treffen

Andreas Schwab (CDU), der den DMA für das Parlament verhandelt hat, geht zunächst von zehn bis 15 Tech-Unternehmen aus, die unter den DMA fallen - darunter die US-Riesen Alphabet, Apple, Facebook und Amazon. Konkret sieht der Kompromiss der Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament vor, dass Digitalunternehmen betroffen sind, die entweder einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssten sie mindestens einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.

Zu zentralen Plattformdiensten sollen etwa gehören: Suchmaschinen wie Google, Vermittlungsdienste wie Amazon Marketplace, Soziale Medien wie Facebook, Video-Plattformen wie Youtube, Messengerdienste wie WhatsApp oder der Facebook-Messenger, Betriebssysteme wie das iOS von Apples iPhones sowie Android und Cloud-Dienste wie Amazon AWS.

Bei den Verhandlungen am Donnerstag einigten sich das Parlament und die EU-Staaten zudem darauf, dass auch Web-Browser und Sprachassistenten wie Amazons Alexa dazu gehören. Die DMA-Regeln beziehen sich auf den jeweiligen Plattformdienst - nicht auf das ganze Unternehmen.

Zustimmung gilt als Formsache – harte Strafen möglich

Der Rat der EU-Staaten und das Europaparlament müssen die Einigung der Unterhändler vom Donnerstagabend noch einmal bestätigen, dies gilt jedoch als Formalie. Schon im Oktober könnte der DMA dann in Kraft treten, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag. Dann müssen jedoch noch die Gatekeeper designiert werden und es gilt eine mehrmonatige Übergangsfrist.

Unternehmen, die nach Inkrafttreten gegen die Gesetze verstoßen, drohen heftige Sanktionen, zunächst von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten es bis zu 20 Prozent sein. In Ausnahmefällen, bei „systematischer Verletzung“, könnte die EU-Kommission unter anderem auch Fusionen für einen bestimmten Zeitraum verbieten oder strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung anwenden.

So fallen die Reaktionen aus

Tech-Firmen haben mit massiver Lobbyarbeit versucht, den DMA in ihrem Interesse zu verwässern. Der iPhone-Konzern Apple reagierte auf den Deal nun besorgt darüber, dass einige DMA-Vorschriften unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für die Nutzer schaffen würden. „Andere Regelungen des DMA werden es uns unmöglich machen, Gebühren für geistiges Eigentum zu erheben, in das wir sehr viel investieren.“ Google-Sprecher Ralf Bremer sagte, man sei „nach wie vor besorgt darüber, dass einige der Regelungen Innovationen und Wahlmöglichkeiten“ für Europäer einschränken könnten.

Andere Interessensgruppen äußerten sich indes positiv: „Alles in allem stärkt der DMA Wettbewerber, führt zu mehr Innovationen, niedrigeren Preisen und erhöht die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Das war überfällig und wird sich im Alltag der Menschen positiv auswirken.“

Christian Miele, Vorsitzender des Startup-Verbands, sprach dagegen von einem „entscheidenden Schritt für mehr Chancengerechtigkeit im Zeitalter der Plattform-Ökonomie“. Kleine Startups bekämen mehr Chancen, selbst groß zu werden.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten vor allem, „dass mächtige Suchmaschinen und soziale Netzwerke verpflichtet werden, faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer"“ anzuwenden. Dies sei „ein womöglich historischer Schritt zum Schutz der freien Presse im digitalen Zeitalter“.

Apple (WKN: 865985)

Die Anleger reagieren auf den Durchbruch beim neuen EU-Digital-Gesetz zunächst völlig unbeeindruckt. Die Aktien von Apple, Amazon, Alphabet und Meta setzen ihre Aufwärtsbewegungen im freundlichen Gesamtmarkt mit teils deutlichen Gewinnen fort. Da sie allesamt auch auf der Empfehlungsliste des AKTIONÄR stehen, lassen Anleger die Gewinne laufen.

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Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit den Emittenten von Finanzinstrumenten Morgan Stanley, HSBC Trinkaus und Vontobel hat die Börsenmedien AG eine Lizenzvereinbarung geschlossen, wonach sie den Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von den Emittenten Vergütungen.

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.     

Mit Material von dpa-AFX.

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