Große Enttäuschung bei Morphosys: Das Unternehmen hat am Wochenende bekannt gegeben (DER AKTIONÄR berichtete: "Morphosys: Herber Rückschlag for Gericht"), dass seine Patente in der Klage gegen Janssen und Genmab für ungültig erklärt worden seien. Morphosys hatte am 4. April 2016 Morphosys vor dem US-Bezirksgericht von Delaware eine Klage gegen Janssen Biotech und Genmab wegen Patentverletzung des U.S. Patents 8,263,746 eingereicht. Diese Klage wurde im Jahr 2017 um die Patente 9,200,061 und 9,758,590 erweitert. Es geht dabei um eine Entschädigung für die Patentverletzung durch Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab (Darzalex), ein gegen CD38 gerichteter monoklonaler Antikörper zur Behandlung von Patienten mit dem multiplen Myelom.
Alle drei Patentansprüche hat das Gericht nun zurückgewiesen. Das eigentlich für Februar geplante Geschworenenverfahren zur Prüfung der angeblichen Verletzung durch die Beklagten und der Gültigkeit der Morphosys-Patente wird daher nicht stattfinden – ganz klar eine herbe Enttäuschung für Morphosys. Das Management von Morphosys prüft nun alle Optionen, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Berufung einzulegen.
Die Aktie von Morphosys reagiert auf die Meldung am Montagmorgen mit einem deutlichen Kursrückgang. Fast neun Prozent verliert die Aktie auf 95,50 Euro. Damit ist das Papier nun in den Bereich des wichtigen Supports in Form der 200-Tage-Linie zurückgefallen. Diese gilt es zu verteidigen. Auch wenn das Urteil ganz klar als Schlappe für Morphosys zu sehen ist, ändert dies dennoch nichts an der insgesamt hervorragenden Positionierung des Unternehmens. Und auch nichts an den top Aussichten für den am weitesten fortgeschrittenen eigenen Produktkandidaten MOR208, bei dem in den kommenden Monaten der Weg in Richtung Zulassung geebnet werden könnte.
Zudem verfügt Morphosys insgesamt über eine sehr starke Pipeline, die im laufenden Jahr für ordentlich Newsflow sorgen dürfte. DER AKTIONÄR sieht deswegen die Korrektur infolge der Patentstreit-Niederlage als Kaufchance. Anleger können versuchen, mit einem Abstauberlimit noch einmal günstig zum Zuge zu kommen. Jedoch sollte immer den spekulative Charakter eines Biotech-Investments im Hinterkopf behalten werden.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.