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25.10.2024 Martin Mrowka

Lufthansa: BGH spricht Machtwort wegen Condor

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Deutsche Lufthansa

Seit vier Jahren will die Lufthansa die Konditionen für ihre vergünstigten Zubringerflüge für den ehemaligen Partner Condor verteuern. Gespräche brachten keine Einigung, Gerichte wurden eingeschaltet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die bisher geltende Vereinbarung dazu weiter eingehalten werden muss.

Eigentlich wollte die Lufthansa zum Start des neuen Winter-Flugplans am 27.Oktober die Vergünstigungen für die Condor-Zubringerflüge zum Drehkreuz Frankfurt nach oben anpassen. Die besonders günstigen Konditionen des sogenannten Special Pro-Rate Agreement (SPA) stammen noch aus der Zeit, als Condor zu Lufthansa gehörte (1997 übernahm Thomas Cook). Künftig sollten nun die gleichen Bedingungen gelten wie bei Kooperationen mit anderen Fluggesellschaften, was für Condor höhere Kosten bedeuten würde – und für die klamme Lufthansa mehr Einnahmen. Die Zubringerdienste würden für den Ferienflieger rund 15 Prozent teurer.

Doch kurz bevor die Lufthansa von der Ferien-Airline mehr Geld verlangt hätte, hat der BGH ein früheres OLG-Urteil aufgehoben und entschieden, dass die bisher geltende Vereinbarung dazu weiter eingehalten werden muss. "Diese Entscheidung begrüßen wir natürlich", sagte eine Condor-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Lufthansa bestätigte, dass sie bis zur endgültigen BGH-Entscheidung (voraussichtlich gegen Jahresende) das Abkommen mit Condor beibehalten muss.

"Condor wird die laufenden Gespräche mit Lufthansa weiterhin fortsetzen, um eine außergerichtliche Einigung mit einer für beide Seiten tragfähigen kommerziellen Vereinbarung für die Zukunft zu erzielen und ein partnerschaftliches Fundament für die langfristige Zusammenarbeit zu finden", zitiert Reuters aus einer Condor-Erklärung. Mit über 300 Zubringerflügen aus mehr als 100 Städten in Europa stelle die Lufthansa schließlich die überwiegende Mehrheit an Zubringerflügen nach Frankfurt, der Hauptbasis von Condor. Die Lufthansa äußerte sich nicht dazu, ob sie die Gespräche mit Condor fortsetzen will.

An der Börse macht sich der BGH-Entscheid für die Lufthansa-Aktie zunächst nicht negativ bemerkbar. Am Freitag-Vormittag schwankt der Kurs im MDAX auf Vortagsniveau bei 6,74 Euro.

Deutsche Lufthansa (WKN: 823212)

Nach einem ersten positiven Chart-Signal (Überwindung der 200-Tage-Linie) steht die Lufthansa-Aktie nun vor einer weiteren technischen Entscheidung: Wird die Hürde bei 6,80/6,85 Euro nach oben überwunden, dürfte im Anschluss auch die 7-Euro-Marke schnell getestet werden. Nach unten sollte der vorsichtige Aufwärtstrend (bei etwa 6,60 Euro) nicht nachhaltig unterschritten werden. DER AKTIONÄR wird über ein entsprechendes Signal hier berichten.

Hinweis: Die Lufthansa-Aktie ist neben 13 anderen internationalen Werten auch im Recovery Index von DER AKTIONÄR enthalten. Dieser Strategie-Index wurde in der Pandemie aufgelegt und setzt auf eine fortschreitende Erholung des Konsumbereichs. 

Weitere Infos zum Recovery Index inklusive der Zusammensetzung und passender Zertifikate finden Sie hier.

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Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Deutsche Lufthansa.

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