Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson hat im Zusammenhang mit Gerichtsfällen rund um ein krebsverdächtiges Babypuder einen kräftigen Dämpfer erhalten. Die defensive Aktie knickte im Handelsverlauf des Montags kräftig ein und schloss an der Börse in New York mit einem Minus von 3,7 Prozent.
So urteilte ein Bundesberufungsgericht, dass Johnson & Johnson für eine eigens dafür gegründete Gesellschaft keinen Gläubigerschutz nutzen kann, um die mehr als 40 000 Rechtsverfahren abzuwehren. Das teilte das Gericht am Montag mit. Damit dürfte sich Johnson & Johnson künftig wieder selbst gegen die Klagen verteidigen müssen.
Johnson & Johnson hat bereits einige Klagen verloren, so muss der Konzern an eine Klägergruppe mehr als zwei Milliarden US-Dollar zahlen. Nach diesem Urteil hatte Johnson & Johnson eine neue Strategie initiiert, um die Klagen abzuwehren und gliederte die Rechtsfälle in eine eigens dafür gegründete Gesellschaft ohne operative Tätigkeit aus. Für diese wurde dann direkt danach Gläubigerschutz beantragt, um die Gerichtsverfahren zu blockieren, während gleichzeitig versucht wurde, Vergleiche zu verhandeln.
Langfristig ausgerichtete Anleger sollten sich von den schlechten Neuigkeiten nicht aus der Ruhe bringen lassen. Charttechnisch drängt sich allerdings derzeit kein Einstieg auf. Wer bereits investiert ist, beachtet den Stopp bei 130 Euro.
(Mit Material von dpa-AFX)