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Coinbase: Bitcoin-Rücksetzer, Konkurrenzdruck – und jetzt noch eine Sammelklage

Coinbase: Bitcoin-Rücksetzer, Konkurrenzdruck – und jetzt noch eine Sammelklage
Foto: Shutterstock
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Nikolas Kessler 23.07.2021 Nikolas Kessler

Für Coinbase läuft es seit dem Börsendebüt im April nicht wie geplant. Die Korrektur am Kryptomarkt und der wachsende Konkurrenzdruck haben Zweifel an der Stärke des operativen Geschäfts gesät. Und jetzt klagt auch noch ein Aktionär gegen das Unternehmen, das Top-Management und frühere Geldgeber.

Coinbase-Aktionär Donald Ramsey fühlt sich getäuscht. Seiner Ansicht nach hat der Kryptobörsenbetreiber im Vorfeld des Börsengangs und in den entsprechenden Unterlagen „grundlegend falsche Angaben“ gemacht – allen voran, was den kurzfristigen Kapitalbedarf angeht.

Beim Börsengang Mitte April hatte Coinbase bewusst den Weg eines Direct Listings gewählt, bei dem keine neuen Aktien ausgegeben und kein frisches Kapital eingesammelt werden soll. Das habe den Eindruck vermittelt, dass das Unternehmen finanziell gut aufgestellt sei.

Dass sich Coinbase nur einen Monat später über eine Wandelanleihe 1,25 Milliarden Dollar am Kapitalmarkt besorgen musste, sei daher eine böse Überraschung für die Aktionäre gewesen, argumentiert Ramsey in der Klageschrift, aus der das Branchenportal cointelegraph.com zitiert. Mehr noch: Er mutmaßt, dass der Kapitalbedarf bereits im Vorfeld des Direct Listings bekannt war.

Selbstdarstellung vs. Wirklichkeit

Die Diskrepanz zwischen der Selbstdarstellung des Unternehmens und der tatsächlichen finanziellen Lage sei für die Investoren erst dann offensichtlich geworden – was laut Ramsey den deutlichen Kursverfall von rund zehn Prozent innerhalb von nur zwei Handelstagen nach Ankündigung der Anleiheemission erklärt.

Doch das ist nicht der einzige Kritikpunkt. So habe Coinbase die Anleger nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass die Systeme dem zuletzt starken Zuwachs bei Kundenzahl und Transaktionen offenbar nicht gewachsen sind.

Konkret verweist er auf technische Probleme während der scharfen Korrektur am Kryptomarkt am 19. Mai, als der Handelsplatz im fallenden Markt für die Kunden zeitweise nicht erreichbar war und Transaktionen nicht oder nur verspätet ausgeführt werden konnten (DER AKTIONÄR berichtete). Auch hinsichtlich der Anfälligkeit für solche Ausfälle hätte Coinbase nicht ausreichend informiert und in der öffentlichen Darstellung einen anderen Anspruch vermittelt.

Kläger strebt Sammelklage an

All das will Ramsey nicht auf sich sitzen lassen und klagt – sowohl gegen das Unternehmen an sich, als auch gegen Mitglieder des Top-Managements und frühe Geldgeber. In der Klageschrift werden explizit CEO Brian Armstrong, Chef-Jurist Paul Grewal und weitere hochrangige Manager sowie Vertreter von Wagniskapitalgebern genannt, die Coinbase bereits vor dem Börsengang unterstützt hatten.

Die Klage, die am Donnerstag von der Kanzlei Scott + Scott beim Bezirksgericht des kalifornischen Nothern District eingereicht wurde, strebt zudem den Status einer Sammelklage an. Somit könnten sich weitere betroffene Aktionär anschließen.

Bloß nicht noch mehr Ärger

Dass sich Aktionäre übervorteilt fühlen und gegen Unternehmen klagen, ist keine Seltenheit – vor allem dann, wenn es mit dem Aktienkurs nach dem Börsengang nicht wie erhofft bergauf geht. Mit Blick auf den Chart und die Sorgen vor wachsendem Gebührendruck im operativen Geschäft ist eine juristische Auseinandersetzung oder gar eine Untersuchung der Börsenaufsicht SEC das Letzte, das Coinbase derzeit gebrauchen kann.

Coinbase (WKN: A2QP7J)

Gut drei Monate nach dem Direct Listing fällt die Zwischenbilanz für die Coinbase-Aktie eher mau aus: Nach deutlichen Kursgewinnen am ersten Handelstag ging es rasch abwärts. Trotz leichter Erholungstendenzen notiert sie aktuell rund zehn Prozent unter dem Referenzkurs von 250 Dollar, der im Zuge des Börsengangs festgelegt wurde.

Nachdem die spekulative Empfehlung bereits kurz nach dem Börsengang ausgestoppt wurde, drängt sich ein Wiedereinstieg aktuell nicht auf. Die Aktie bleibt auf der Beobachtungsliste. 

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