Bayer hat in dieser Woche die dritte Niederlage im dritten Glyphosat-Prozess kassiert. Mehr als zwei Milliarden Dollar soll der Leverkusener Konzern an das krebskranke Ehepaar Alva und Alberta Pilliod zahlen. Der Konzern präsentiert aber Zuversicht. Bayer habe mit seinen Berufungsverfahren Aussicht auf Erfolg, sagte der Leiter des Agrargeschäfts Crop Science, Liam Condon.
Die Chancen für Bayer stünden gut, weil Richter sich mit den Bayer-Einsprüchen gegen die Jury-Urteile beschäftigten. Die Erfahrung in allen Branchen zeige, dass für Rechtsstreitigkeiten immer eine Lösung gefunden werde. Wichtig sei, dass sich regulatorisch auch durch die Urteile nichts geändert habe. “Wir müssen nur diese Streitsachen klären und hinter uns lassen.” Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Wie geht es nun weiter? Bayer wird noch in der ersten Instanz versuchen, das Urteil im Rahmen eines Richterspruchs zu kippen. Beim ersten Urteil bei den Glyphosat-Prozessen im vergangenen Jahr ist das Unternehmen allerdings damit gescheitert. Sollte dies nun erneut so sein, wird der Fall vor einem Berufungsgericht in zweiter Instanz verhandelt werden. Hier wird man dann auf Berufs- statt Laienrichter treffen.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass das in Berufungs- oder Vergleichsverfahren die Summen drastisch gesenkt werden. Von den Berufsrichtern erhofft sich Bayer größeres Augenmerk für die immer wieder zitierten Studien zur Sicherheit von Glyphosat und sachlichere Urteile. Dennoch: Am Ende eines möglicherweise jahrelangen Rechtsstreits könnte ein teurer Vergleich stehen. Derzeit ist das finanzielle Risiko nicht abschätzbar.
Immerhin: Die Aktie von Bayer konnte sich nach dem zwischenzeitlichen Rutsch auf den tiefsten Stand 2012 wieder etwas erholen. Von einem Befreiungsschlag ist das Papier aber weiterhin weit entfernt. DER AKTIONÄR bleibt deswegen weiter bei seiner Empfehlung, die Entwicklungen von der Seitenlinie aus zu beobachten.