Noch am vergangenen Freitag sah es danach aus, als wäre Amazon seinem Ziel, den Hersteller von Haushaltsrobotern iRobot zu übernehmen, ein ganzes Stück näher gekommen: Die britische Wettbewerbsbehörde gab grünes Licht für den 1,7 Mrd. Dollar schweren Deal. Heute allerdings grätschen die Wettbewerbshüter der Europäischen Union dazwischen.
Während die britische Wettbewerbshörde CMA bezüglich der geplanten Übernahme von iRobot keine Bedenken hat, dürfte die europäische Wettbewerbsbehörde wie zuvor bei der geplanten Übernahme von Figma durch Adobe eine vertiefte Überprüfung ankündigen. Bis spätestens zum 06. Juli wird sich die Europäische Kommission mit den Ergebnissen ihrer ersten Untersuchung melden. Eine Phase-2-Überprüfung würde sich daran anschließen - und könnte den Abschluss des Deals um etliche Monate verzögern. Seine Übernahmeabsicht hatte Amazon bereits im vergangenen August bekannt gegeben.
Legten die Papiere von iRobot nach der Entscheidung der britischen Kartellwächter am vergangenen Freitag noch um über 20 Prozent zu, fällt die Aktie heute um neun Prozent auf 45 Dollar. Gegenüber dem von Amazon angebotenen Übernahmepreis von 61 Dollar pro Anteilsschein bedeutet das einen Abschlag von 26 Prozent und verdeutlicht damit die hohe Unsicherheit des Marktes, ob der Deal schlussendlich zustande kommen wird.
Mit Blick auf die inzwischen zahlreich vorhandenen Alternativen, in den vergangenen Jahren drängten vor allem Konkurrenten aus Fernost, insbesondere Xiaomi mit gleich mehreren Marken, auf den europäischen Markt für Haushalts- und Saugroboter, sollte es eigentlich keine Bedenken bezüglich möglicher Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Ein Dorn im Auge der europäischen Wettbewerbsbehörde könnte allerdings der Datenschutz sein. Die von intelligenten Haushaltsgeräten gesammelten Daten gelten branchenintern als goldwert.
Amazon ist mit einem Kursziel von 150 Euro (165 Dollar) laufende Empfehlung von DER AKTIONÄR. Bei iRobot dagegen schlagen nur mutige Arbitrage-Trader zu, denn sollte der Deal platzen dürfte die Aktie angesichts der in den vergangenen Jahren unbefriedigenden Geschäftsentwicklung deutlich fallen.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "AKTIONÄR-Depot".
Der Chefredakteur dieser Publikation, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Amazon.