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ROUNDUP 3: EU-Kommission genehmigt Uniper-Übernahme durch den Bund

ROUNDUP 3: EU-Kommission genehmigt Uniper-Übernahme durch den Bund
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16.12.2022 ‧ dpa-Afx

(neu: Finanzchefin verlässt Unternehmen Ende März.)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland darf das krisengeplagte Energieunternehmen Uniper nach einer Entscheidung der EU-Kommission weitgehend verstaatlichen. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen diesen Schritt, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit. "Das ist ein wichtiger Schritt im Verfahren", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Den Maßnahmen für die Rettung des Unternehmens müssen noch die Uniper-Aktionäre am Montag auf einer außerordentlichen Hauptversammlung zustimmen.

Derzeit geht man davon aus, dass die Rettung den Staat mehr als 30 Milliarden Euro kosten wird. Das Paket sieht unter anderem eine Kapitalerhöhung über acht Milliarden Euro vor sowie den Erwerb der Uniper-Anteile von Fortum vor. Der deutsche Staat soll dafür jeweils einen Stückpreis von 1,70 Euro bezahlen. Anschließend würde der Bund etwa 98,5 Prozent der Anteile an Uniper besitzen. Ende November sicherte sich Uniper zudem eine weitere Kapitalspritze vom Bund. Bis zu 25 Milliarden Euro sollen durch die Ausgabe neuer Aktien hereinkommen.

Eine Sprecherin der EU-Kommission betonte, dass noch eine Entscheidung zu den Staatshilfen für Uniper ausstehe. Die an diesem Freitag erfolgte Entscheidung sei unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Für die Genehmigung staatlicher Beihilfen kann die EU-Kommission Auflagen erlassen. Wann eine Entscheidung zu den Uniper-Hilfen getroffen wird, ist nicht klar. Eine Frist hat die EU-Kommission nicht.

"Was ich sagen kann, ist, dass wir in Kontakt mit den deutschen Behörden stehen", sagte die Kommissionssprecherin. Zum jetzigen Zeitpunkt könne sie sich weder zu diesen Kontakten äußern noch deren Ergebnis oder Zeitplan vorhersagen. Man sei sich der Dringlichkeit der Lage aber bewusst.

Uniper ist wegen des russischen Gas-Lieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Gaspreise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teuer auf dem Gasmarkt kaufen, um eigene Lieferverträge zu noch günstigeren Konditionen zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt.

Der Gas-Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden und spielt damit eine zentrale Rolle für die Erdgasversorgung von Deutschland. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Uniper-Kunden ebenfalls in große Schwierigkeiten gebracht hätte.

Aufgrund der Kundenstruktur werden im Fall eines Zusammenbruchs von Uniper Auswirkungen enormen Ausmaßes befürchtet. Fällt ein Energielieferant aus, springen für gewöhnlich Stadtwerke ein. Da Uniper diese regionalen Grundversorger aber zu seinen Kunden zählt, kämen auch sie ins Wanken. Sie müssten das Erdgas dann zu deutlich höheren Preisen woanders beschaffen. Die weitergegebenen Kosten würden wiederum Millionen Haushalte und zahlreiche Unternehmen stark belasten.

Als die Energiepreise in der derzeitigen Krise am höchsten waren, machte Uniper durch Gasbeschaffung täglich 200 Millionen Euro Verlust, berichtete Konzernchef Klaus-Dieter Maubach Anfang Dezember. Wegen der Liquiditätsprobleme hatten sich der Konzern, die deutsche Regierung, und Unipers bisheriger Mehrheitsaktionär Fortum aus Finnland vor knapp drei Monaten auf eine weitgehende Verstaatlichung von Uniper verständigt.

Im Zuge des geplanten Eigentümerwechsels wird die bisherige Finanzvorständin Tiina Tuomela das Unternehmen Ende März 2023 verlassen, wie Uniper berichtete. Darauf hätten sich die Managerin und der Aufsichtsrat am Freitag verständigt. Über die Nachfolge werde zu gegebener Zeit entschieden. Tuomela war im April 2021 vom bisherigen Hauptaktionär Fortum ins Uniper-Management gewechselt.

In der EU ist die Europäische Kommission die Hüterin eines fairen Wettbewerbs. Übernahmen werden in bestimmten Fällen kontrolliert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancengleichheit nicht verzerrt wird. Als Faustregel gilt laut Bundeskartellamt, dass Zusammenschlüsse in Brüssel geprüft werden, wenn der Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen bei mehr als fünf Milliarden Euro liegt./mjm/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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