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29.02.2024 ‧ dpa-Afx

Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Katek SE; Bieter: Kontron Acquisition GmbH

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KATEK SE

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EQS-WpÜG: Kontron Acquisition GmbH / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Katek SE; Bieter: Kontron Acquisition
GmbH

29.02.2024 / 14:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft

nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

1. Bieterin

Kontron Acquisition GmbH

Gutenbergstraße 2

85737 Ismaning

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288950

2. Zielgesellschaft

KATEK SE

Promenadeplatz 12

80333 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 245284

3. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, ISIN DE000A2TSQH7, WKN
A2TSQH.

4. Angaben zum Kontrollerwerb

Die Bieterin hat am 29. Februar 2024 durch den Erwerb von 8.587.138 auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 WpÜG in
Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 8.587.138 Stimmrechte von insgesamt
14.445.687 Stimmrechten der Zielgesellschaft. Dies entspricht 59,44 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft
von EUR 14.445.687 ist in insgesamt 14.445.687 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine
weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

5. Weitere Kontrollerwerber

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch
die Bieterin haben auch folgende Personen mittelbar die Kontrolle im Sinne
von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:

Kontron Beteiligungs GmbH

Gutenbergstraße 2

85737 Ismaning

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 257908.

Kontron AG

Industriezeile 35

4020 Linz

Österreich

eingetragen im Firmenbuch des Registergerichts Linz unter 190272m.

Die Kontron AG hält 100 % der Geschäftsanteile an der Kontron Beteiligungs
GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Bieterin hält.
Sowohl die Kontron AG als auch die Kontron Beteiligungs GmbH halten
unmittelbar keine Aktien an der Zielgesellschaft. Ihnen werden aber die
Stimmrechte der Bieterin aus 8.587.138 Stückaktien der Zielgesellschaft nach
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht
59,44 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch im Namen der Kontron Beteiligungs GmbH und der Kontron AG (die
"Weiteren
Kontrollerwerber"), vertreten durch die Bieterin.

6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein
Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben.
Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als
Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der
Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz
(BörsG) zu unterbreiten.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot ("Pflichtangebot") erfolgt
zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Angebots
sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird von
der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet
unter der Adresse

www.katek-angebot.de

veröffentlicht.

Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35
WpÜG und § 39 BörsG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren
Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

7. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft.
Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.

Ismaning, den 29. Februar 2024

Kontron Acquisition GmbH

Die Geschäftsführung

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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