Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt
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EQS-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Finanzierung
Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über
die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner
Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt
15.03.2024 / 07:00 CET/CEST
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Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über
die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner
Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt
EIB verlängert die Rückzahlungsfristen für die Tranchen eins bis drei ihres
Darlehens an das Unternehmen bis Ende 2025 und ins Jahr 2026, nach
potenziell wichtigen Pipeline- Meilensteinen
EIB erhält unter der Vereinbarung nunmehr bestimmte erfolgsabhängige
Vergütung
Mailand, Italien, 15. März 2024, 07:00 am CET - Newron Pharmaceuticals
S.p.A. ("Newron") (SIX: NWRN, XETRA: NP5), ein biopharmazeutisches
Unternehmen, das sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für Patienten
mit Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems konzentriert,
gibt heute eine Einigung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über
eine Änderung bestimmter Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung von 2018
bekannt.
Im Rahmen der Änderung wird die Rückzahlung der Tranchen eins bis drei (von
insgesamt fünf) der Finanzierungsvereinbarung mit bisherigen
Fälligkeitsterminen von Juni 2024 bis April 2025 deutlich verschoben.
Tranche eins ist nun für den 25. November 2025, Tranche zwei für April 2026
und Tranche drei für Juni 2026 vorgesehen. Die Fälligkeitstermine für die
Tranchen vier und fünf bleiben unverändert. Für die geänderten Tranchen wird
Newron ab sofort die vereinbarten Zinssätze zahlen. Zudem erhält die EIB
bestimmte erfolgsabhängige Vergütungen. Die Vereinbarung enthält weitere
Bedingungen und Konditionen. Einzelheiten zum Darlehensvertrag von 2018
finden sich im Jahresbericht 2022 von Newron, der auf der Website des
Unternehmens veröffentlicht ist.
Roberto Galli, CFO von Newron, kommentierte: "Wir begrüßen die Unterstützung
der EIB, unsere vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des
Darlehensvertrags mit den potenziellen Zeitpunkten bestimmter bevorstehender
wertsteigernder Meilensteine der innovativen Therapien aus unserer Pipeline
abzustimmen. Wir sind nach wie vor begeistert von dem sich abzeichnenden
Profil unseres führenden Medikamentenkandidaten Evenamide, der sich in der
letzten Phase der klinischen Entwicklung für die potenzielle Behandlung von
Schizophrenie-Patienten befindet, insbesondere von solchen, die gegen die
derzeit zugelassenen Medikamente resistent sind und bei denen die bisherigen
klinischen Daten außergewöhnlich sind."
Über Newron Pharmaceuticals
Newron (SIX: NWRN, XETRA: NP5) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das
sich auf neuartige Therapien für Erkrankungen des zentralen und peripheren
Nervensystems konzentriert. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im
italienischen Bresso in der Nähe von Mailand. Xadago® (Safinamide) ist in
der EU, der Schweiz, Großbritannien, den USA, Australien, Kanada,
Lateinamerika, Israel, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Japan und
Südkorea für die Behandlung der Parkinson-Krankheit zugelassen und wird von
Newrons Partner Zambon vertrieben. Supernus Pharmaceuticals besitzt die
Vermarktungsrechte in den USA. Meiji Seika hält die Entwicklungs- und
Vermarktungsrechte in Japan und anderen Schlüsselregionen Asiens. Newron
entwickelt zudem Evenamide als mögliche erste Zusatztherapie zur Behandlung
von Patienten mit Symptomen der Schizophrenie. Weitere Informationen unter
www.newron.com.
Für weitere Informationen:
Newron
Stefan Weber - CEO, +39 02 6103 46 26, pr@newron.com
Großbritannien/Europa
Simon Conway / Ciara Martin / Natalie Garland-Collins, FTI Consulting, +44
20 3727 1000, SCnewron@fticonsulting.com
Schweiz
Valentin Handschin, IRF, +41 43 244 81 54, handschin@irf-reputation.ch
Deutschland/Europa
Anne Hennecke / Caroline Bergmann, MC Services, +49 211 52925220,
newron@mc-services.eu
USA
Paul Sagan, LaVoieHealthScience, +1 617 374 8800, Ext. 112,
psagan@lavoiehealthscience.com
Wichtige Hinweise
Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die (auf nicht
erschöpfende Weise) folgende Themen betreffen: (1) die Fähigkeit von Newron,
die Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen, die Entwicklung der
aktuellen Produktkandidaten erfolgreich abzuschließen; den Zeitpunkt des
Beginns verschiedener klinischer Studien und den Erhalt von Daten sowie
laufende und zukünftige Kollaborationen zur Entwicklung und Vermarktung
ihrer Produktkandidaten (2) den Markt für Arzneimittel zur Behandlung von
Erkrankungen des ZNS und von Schmerzen, (3) die finanziellen Ressourcen von
Newron und (4) diesen Aussagen zugrundeliegende Hypothesen. In manchen
Fällen können diese Aussagen und Hypothesen anhand von Begriffen wie
"werden", "voraussehen", "schätzen", "erwarten", "prognostizieren",
"beabsichtigen", "planen", "vermuten", "abzielen" und anderen Wörtern und
Begriffen mit ähnlicher Bedeutung erkannt werden. Alle in diesem Dokument
enthaltenen Aussagen bezüglich der Strategie, den Zielen, den Plänen, der
zukünftigen finanziellen Position, den prognostizierten Erträgen und Kosten
sowie den Aussichten von Newron, mit Ausnahme historischer Fakten, sind
zukunftsbezogene Aussagen. Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und
Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten
verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem
Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere
Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche
Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich
von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen
beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen.
Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1)
Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von
Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, Schwierigkeiten bei
Rekrutierung von Patienten klinischen Studien, negative Ergebnisse von
klinischen Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen
gehören, (2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der
Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der
Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt,
(4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen
entsprechenden Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit,
zusätzliche Mittel aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das
Zustandekommen zukünftiger Kollaborationen und Lizenzverträge, (7)
Rechtsstreitigkeiten, (8) Verlust von wichtigen leitenden oder anderen
Mitarbeitenden, (9) negative Publicity und Berichterstattung und (10)
wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische
Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass Newron die in den
zukunftsbezogenen Aussagen geäußerten Pläne, Absichten oder Erwartungen
nicht verwirklicht, und dass sich die diesen Aussagen zu Grunde liegenden
Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten daher kein unangemessenes
Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass
sich die tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen,
Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und Geschäften
nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die in derartigen
zukunftsbezogenen Aussagen oder den zu Grunde liegenden Hypothesen zum
Ausdruck gebracht werden. Newron sieht sich nicht verpflichtet,
zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es
sei denn, dies wird durch die geltenden Regelungen der SIX Swiss Exchange
oder der Börse Düsseldorf verlangt, an der die Aktien von Newron notiert
sind. Dieses Dokument ist weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Newron, noch enthält sie ein
derartiges Angebot oder eine derartige Einladung, weshalb keinerlei Teil von
diesem Dokument als Basis oder Berufungsgrundlage eines Vertrages oder einer
wie immer gearteten Verbindlichkeit zu sehen ist.
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Quelle: dpa-AFX