ABO Wind: Green Bond erfolgreich platziert
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ABO Wind: Green Bond erfolgreich platziert
02.05.2024 / 17:48 CET/CEST
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Die ABO Wind AG hat ihre Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5, WKN: A3829F)
erfolgreich platziert. Der Green Bond stieß sowohl bei institutionellen
Investoren und Vermögensverwaltern als auch bei Privatanlegern auf großes
Interesse und war beim ursprünglichen Zielvolumen von 50 Millionen Euro
deutlich überzeichnet. Die Gesellschaft hat sich entschieden, das Volumen um
15 Millionen Euro zu erhöhen und 65 Millionen Euro zu emittieren. Der
jährliche Zinssatz wurde auf 7,75 % p.a. festgelegt und wird halbjährlich
nachträglich, jeweils am 8. Mai und am 8. November eines jeden Jahres,
erstmalig am 8. November 2024 ausgezahlt.
Das Angebot setzte sich aus einem öffentlichen Angebot in Luxemburg und
Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Deutsche Börse
AG, einem öffentlichen Angebot in Deutschland, Luxemburg und Österreich über
die Webseite von ABO Wind sowie einer Privatplatzierung in Deutschland und
in ausgewählten weiteren Staaten zusammen.
Aufgrund der Erhöhung des Emissionsvolumens konnten alle im Rahmen des
öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse
(DirectPlace) abgegebenen Zeichnungsaufträge bis zu einem Volumen von 50.000
Euro voll zugeteilt werden. Zeichnungsaufträge über die
Zeichnungsfunktionalität mit einem Volumen von mehr als 50.000 Euro wurden
zu 80 % (mindestens aber mit 50.000 Euro und abgerundet auf Tausender)
zugeteilt. Die Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im
Segment Quotation Board (Open Market) ist für den 8. Mai 2024 vorgesehen.
Ein Handel per Erscheinen im Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse
wird voraussichtlich ab dem 3. Mai 2024 ermöglicht.
"Wir freuen uns sehr über das große Interesse der Investoren an unserem
Green Bond und bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen", sagt
Finanzvorstand Alexander Reinicke und fügt hinzu: "Mit den finanziellen
Mitteln können wir nun unsere Wachstumsstrategie weiter fortsetzen und einen
zunehmenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten."
Der Nettoemissionserlös aus der Anleihe in Höhe von rund 62,5 Mio. Euro
dient der Finanzierung laufender und künftiger Erneuerbarer-Energien- und
Speicherprojekte. Die Mittel werden gemäß dem von ABO Wind aufgestellten
Rahmenwerk für grüne Schuldverschreibungen (Green Bonds) in die Entwicklung
und Errichtung von Wind- und Solarparks sowie Batteriespeichern (einzeln und
kombiniert) investiert. Wie auch die Stellungnahme ("Second Party Opinion")
des Gutachters imug rating bescheinigt, stimmt die vorgesehene und zu
dokumentierende Mittelverwendung der Anleihe mit den Leitlinien der Green
Bond Principles überein, die von der International Capital Market
Association (ICMA) herausgegeben wurden.
Die Transaktion wurde begleitet durch die B. Metzler seel. Sohn & Co. AG als
Sole Global Coordinator und gemeinsam mit M.M. Warburg als Joint Bookrunner,
Noerr PartGmbB als Rechtsberater sowie durch die IR.on AG als
Kommunikationsberater.
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie
weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine
Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen,
Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot von
Schuldverschreibungen der ABO Wind Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")
erfolgte ausschließlich auf der Grundlage des von der Commission de
Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") am 11. April 2024 gebilligten
Wertpapierprospekts, der unter www.abo-wind.com/anleihe und www.luxse.com
zum Download zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts
durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere
zu verstehen. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den
gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.
Investoren wird empfohlen, den Wertpapierprospekt, aufmerksam zu lesen,
bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu
erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der
Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur
unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft
nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder
Finanzberatern zu treffen.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten
Wertpapiere fand ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des
Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich
und dem Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein
öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada,
Neuseeland oder Australien statt.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe
oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an
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von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot
zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika. Die Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden
Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des
Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung
nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von
Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten
von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten
Staaten von Amerika durchzuführen.
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Deutschlands, Luxemburgs und Österreichs ist diese Veröffentlichung nur an
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der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
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Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt
zu veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.
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werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung ("Order"), sind oder (ii)
Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende
Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder
(iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer
Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and
Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von
Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf
(alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet).
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Quelle: dpa-AFX