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05.05.2023 ‧ dpa-Afx

EQS-Adhoc: KPS AG: Herabsetzung des Dividendenvorschlags der Verwaltung an die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022 (deutsch)

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KPS AG: Herabsetzung des Dividendenvorschlags der Verwaltung an die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022

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EQS-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Dividende
KPS AG: Herabsetzung des Dividendenvorschlags der Verwaltung an die
ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022

05.05.2023 / 21:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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KPS AG: Herabsetzung des Dividendenvorschlags der Verwaltung an die
ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/2022

Die Verwaltung der KPS AG hat in der am 30. März 2023 im Bundesanzeiger
bekannt gemachten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2021/2022 am 10. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 2
vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,19 je dividendenberechtigter
Stückaktie auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute unter
Abänderung dieses Gewinnverwendungsvorschlags beschlossen, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2021/2022 der KPS AG in Höhe von EUR 22.914.116,14 in
Höhe von EUR 3.741.210,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, und den verbleibenden Betrag
in Höhe von EUR 19.172.906,14 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Herabsetzung des Dividendenvorschlags ist aus Sicht der Verwaltung ein
konsequenter Schritt im Interesse der Gesellschaft, um in angemessenem
Umfang auf die konjunkturelle Abkühlung im Kernsegment der KPS und die
Entwicklung des Zinsniveaus zu reagieren. Der zusätzliche
Thesaurierungsbeitrag ist Teil eines Maßnahmenkatalogs, um diesen
Unsicherheiten zu begegnen und die Liquiditätsreserven und Kreditlinien der
Gesellschaft zu schonen. Nicht zuletzt wird hierdurch auch die Grundlage
gefestigt, um flexibel auf Investitionsgelegenheiten reagieren zu können.

Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 den
geänderten Gewinnverwendungsvorschlag zur Abstimmung stellen. Bereits über
das Aktionärsportal abgegebene Briefwahlstimmen zum ursprünglichen
Gewinnverwendungsvorschlag sind damit gegenstandslos. Die Gesellschaft wird
jedoch dafür Sorge tragen, dass über den geänderten
Gewinnverwendungsvorschlag im Aktionärsportal innerhalb der in der
Einberufung angegebenen Frist auch im Wege der Briefwahl abgestimmt werden
kann.

Leonardo Musso

Alleinvorstand

Unterföhring, 5. Mai 2023

Kontakt:
KPS AG
Beta-Straße 10H
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 356 31-0
Telefax: +49 (0) 89 356 31-3300
E-Mail: ir@kps.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KPS AG
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Fax: +49 (0)89 356 31-3300
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Quelle: dpa-AFX

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