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09.12.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung (deutsch)

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Aves One AG

Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

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DGAP-Ad-hoc: Aves One AG / Schlagwort(e): Delisting
Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung

09.12.2021 / 19:34 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung

Hamburg, 9. Dezember 2021 - Der Vorstand der Aves One AG hat heute
beschlossen, in Abstimmung mit dem Großaktionär Rhine Rail Investment AG,
der die Gesellschaft bereits im Sinne des WpÜG kontrolliert, einen Widerruf
der Zulassung der Aktien der Aves One AG zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg und der Niedersächsischen Börse zu Hannover nach §
39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting).

Die Aves One AG hat zu diesem Zweck heute mit der Rhine Rail Investment AG
eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abgeschlossen.

Um die notwendigen Voraussetzungen für die entsprechenden Delisting-Anträge
gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu erfüllen, ist die
Rhine Rail Investment AG bereit, ein öffentliches Erwerbsangebot nach den
Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für alle
noch nicht von der Rhine Rail Investment AG gehaltenen Aves One-Aktien zu
einem Angebotspreis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie abzugeben.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots Anträge auf Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der vorgenannten Börsen zu
stellen und, vorbehaltlich einer Prüfung der veröffentlichten
Angebotsunterlage und der Angemessenheit des Angebotspreises, das
Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen und unter Beachtung ihrer gesetzlichen
Pflichten zu unterstützen.

Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum
Handel an der entsprechenden Börse jeweils drei Börsentage nach
Veröffentlichung des jeweiligen Widerrufs, die unverzüglich nach der
Entscheidung der jeweiligen Börsengeschäftsführung zu erfolgen hat, wirksam
werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassungen werden die
Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im
Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein
oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von
Aves One-Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung
erteilen.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aves One AG
Große Elbstrasse 61
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (40) 238 304 600
Fax: +49 (40) 238 304 699
E-Mail: ir@avesone.com
Internet: www.avesone.com
ISIN: DE000A168114
WKN: A16811
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Hamburg, Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
Stuttgart; London
EQS News ID: 1256275

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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