Die Vorbereitungen für den deutschen Kohleausstieg bis spätestens 2038 kommen voran. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einem Vertrag des Bundes mit Braunkohle-Unternehmen zu, der das Abschalten der Kraftwerke schon ab diesem Jahr und Entschädigungen von 4,35 Milliarden Euro regelt.
Unterschrieben werden und in Kraft treten kann der Vertrag aber erst, wenn das Gesetz zum Kohleausstieg beschlossen ist. Das soll kommende Woche im Bundestag und im Bundesrat passieren. Bis dahin sind noch einige Fragen zu klären.
Vor eineinhalb Jahren hatten in der Kohlekommission Wirtschaft, Politik und Umweltverbände ein Konzept für den Ausstieg aus der Stromproduktion mit Braun- und Steinkohle vorgelegt. Seitdem verhandeln Bundesregierung, Länder, Unternehmen und Bundestag über die Umsetzung. Für die beiden Gesetze zum Kohleausstieg und die Hilfen zum Strukturwandel beschloss die Bundesregierung am Mittwoch sogenannte Formulierungshilfen fürs Parlament – sie sollen helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Offen bleiben vor allem noch Fragen zum Steinkohle-Ausstieg, etwa zu Entschädigungen.
Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden.
Schnellerer Ausstieg möglich
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte den Braunkohle-Vertrag einen Meilenstein. „Damit steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden.“ In dem öffentlich-rechtlichen Braunkohle-Vertrag wird deutlich, dass es mit dem Kohleausstieg auch schneller gehen könnte.
Er stellt klar, dass der Abschalt-Termin für Kraftwerke um drei Jahre vorgezogen werden kann und es dafür keine zusätzliche Entschädigung gibt, wenn der Bund dies fünf Jahre vor dem früheren Datum beschließt. Zudem schreibt er fest, dass politische Entscheidungen, die Kohlekraftwerke unwirtschaftlich machen könnten, nicht zu zusätzlichen Ansprüchen führen – etwa, wenn der CO2-Preis steigt, Energiesteuern sich ändern oder erneuerbare Energien schneller ausgebaut werden.
Mit Blick auf den notwendigen, aber aufwändigen und teuren Rückbau der riesigen Tagebaue stellt der Vertrag klar, dass die Entschädigung – 2,6 Milliarden Euro für RWE, 1,75 Milliarden für die Leag – genutzt werden muss, „die Tagebaufolgekosten rechtzeitig abzudecken“. Die Unternehmen sagen mit dem Vertrag außerdem zu, auf Klagen gegen den Kohleausstieg zu verzichten.
Der Kohleausstieg ist und bleibt eine Herausforderung für RWE. Doch durch die Entschädigungszahlungen sollte der Versorger den Wandel der Energiewelt meistern können. Durch die Rückbesinnung auf Erneuerbare Energien hat sich der Konzern zudem wieder selbst eine Zukunft gegeben. Der Aktienkurs hat noch Potenzial. Anleger bleiben dabei.
Mit Material von dpa-AFX