69 Milliarden Dollar will sich Microsoft den Kauf von Activision Blizzard kosten lassen. Es wäre die größte Übernahme in der Gaming-Branche. Doch ob der Mega-Deal tatsächlich zustande kommt, ist weiter ungewiss. Die Wettbewerbshüter in einigen Ländern müssen noch zustimmen. Und zumindest ein Rivale stellt sich bislang ziemlich konsequent quer.
Sony (Playstation) hat diesen Monat von den britischen Wettbewerbshütern gefordert, diese sollten die Übernahme blockieren oder zumindest mit Auflagen versehen, um den daraus (angeblich) entstehenden „Schaden für den Wettbewerb im Konsolen- und Cloud-Gaming-Markt“ auszugleichen. Microsoft hat als Antwort darauf (einmal mehr) Sony den gleichen Deal angeboten, den der US-Konzern bereits mit Nintendo und Nvidia abgeschlossen hat – nämlich eine Art Garantie, dass der Activision-Blizzard-Hit „Call of Duty“ auch in den kommenden Jahren gleichberechtigt neben der Xbox auch für Sonys Playstation verfügbar sein wird. Doch Sony sträub sich bislang, hat Bedenken geäußert, wonach nicht sichergestellt sei, dass sich Microsoft an eine solche Abmachung halten werde.
Unterdessen hat Microsoft gestern den nächsten Deal gemeldet, um die Bedenken der Wettbewerbshüter zu zerstreuen. Demnach wurde eine Vereinbarung über zehn Jahre mit der Cloud-Gaming-Plattform Boosteroid geschlossen, wonach Boosteroid-Kunden die Spiele von Microsoft streamen dürfen – inklusive „Call of Duty“, wenn die Übernahme von Activision Blizzard durchgeht. Boosteroid gilt als größtes unabhängiges Cloud-Streaming-Unternehmen mit mehr als vier Millionen Nutzern. Microsoft zufolge soll durch die Vereinbarung mit Boosteroid gezeigt werden, dass eine Genehmigung der Übernahme den Zugang von Gamern zu „Call of Dury“ verbessern würde.
Bislang fehlen noch die Genehmigungen von der EU, Großbritannien und USA. Die Entscheidungen aus Europa und Großbritannien werden für Ende April erwartet. Weitere Vereinbarungen wie mit Boosteroid und Co sind zu erwarten. Aber eigentlich fehlt nur noch Sony. Unabhängig davon, ob Sony einlenkt oder nicht, bleibt DER AKTIONÄR zuversichtlich, dass die Übernahme am Ende durchgeht.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Activision Blizzard