Für 95 Dollar je Aktie will Microsoft das Gaming-Unternehmen Activision Blizzard übernehmen. Dafür bedarf es aber noch einiger Genehmigungen seitens der Kartellbehörden. Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat zu Monatsbeginn vorgeschlagen, Microsoft solle doch auf „Call of Duty“ verzichten.
„Call of Duty“ ist die Bestseller-Reihe von Activision Blizzard – und dürfte ein wesentlicher Grund für die geplante Übernahme sein. Dass sich Microsoft auf das angestrebte Zugeständnis einlässt, ist ziemlich unwahrscheinlich. Zumal der US-Gigant schon betont hat, dass langjährige Vereinbarungen für ihn kein Problem seien – so soll garantiert werden, dass neue „Call of Duty“-Veröffentlichungen auch auf den Konsolen der Konkurrenz in gleichem Umfang erhältlich sind.
Ende Februar betone Microsoft-Chefjurist Brad Smith dann auch noch mal in einem Kontrollverfahren der EU, dass Microsoft bereits „weitreichende Zugeständnisse“ gemacht habe. Sowohl in den USA, der EU als auch bei den Briten wird die Fusion von den Kartellwächtern jedoch kritisch gesehen.
Zuletzt konnte Microsoft aber bereits Vereinbarungen mit Nintendo und Nvidia präsentieren. Eigentlich stellt sich nur noch Sony (Playstation) quer. Analysten und Kartellrechtsexperten rechnen überwiegend damit, dass die Übernahme am Ende durchgeht – auch wenn Microsoft dafür vielleicht noch Gerichte bemühen müsste. Der US-Konzern hat jedenfalls bislang keinen Zweifel daran gelassen, dass er bereit ist, für sein geplantes Geschäft zu kämpfen.
Die Activision-Blizzard-Übernahme wäre mit einem Volumen von 69 Milliarden Dollar die größte in Microsofts Geschichte.
Eigentlich ist immer noch nichts Entscheidendes passiert. Die Übernahme hängt in der Schwebe. Möglicherweise muss Microsoft weitere Nachbesserungen anbieten. Ein Problem ist wohl, dass Microsoft bekannt dafür ist, rechtliche Grenzen auszureizen, wenn es darum geht, die eigene Marktmacht auszubauen. Ist die Übernahme erst einmal durch, wäre es für Wettbewerbshüter womöglich schwieriger, gegen (empfundene) Verstöße nachträglich vorzugehen. Dementsprechend verwundert die Hängepartie nicht. DER AKTIONÄR geht aber weiterhin davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit für ein Zustandekommen der Übernahme überwiegt.
Hinweis auf Interessenkonflikte: Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Activision Blizzard.