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Apple: Präzedenzfall in Südkorea

Apple: Präzedenzfall in Südkorea
Foto: Wachiwit/iStockphoto
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Benjamin Heimlich 30.06.2022 Benjamin Heimlich

Im seit Jahren schwelenden Streit um alternative Bezahlmöglichkeiten in Apps gibt Apple erstmals bei. Seit Mittwoch können Entwickler in Südkorea für Applikationen, die im App Store des iPhones-Konzerns verfügbar sind, auch anderen Methoden als die von Apple anbieten. Komplett abgeben will das Unternehmen die Provisionen aber nicht.

Bereits im Sommer 2021 hatte die Regierung in Südkorea ein Gesetz erlassen, wonach Entwickler die Möglichkeit haben müssen, für In-App-Käufe andere Bezahlmöglichkeiten als die von Apple anzubieten. Seit Mittwoch bietet der Konzern dies nun an – allerdings mit Einschränkungen.

So müssen die Entwickler die Nutzung eines sogenannten „StoreKit External Purchase Entitlement“ vorab bei Apple beantragen. Auch ist dieses nur für Apps zugelassen, die ausschließlich in Südkorea erhältlich sind. Außerhalb des Landes besteht der Konzern weiter auf die Abwicklung über das eigene System. Auch das gleichzeitige Nutzen alternativer Methoden und Apples Angebot ist ausgeschlossen.

Dass Apple nun weite Teile des lukrativen Geschäfts mit In-App-Käufen, die sich 2021 weltweit auf knapp 132 Milliarden Dollar summierten, wegbrechen, ist auch nach der Öffnung in Südkorea nicht zu erwarten. Der Konzern senkt bei der Verwendung andere Zahlungssysteme seine Provision lediglich von bislang 30 auf 26 Prozent. Begründet wird die Entscheidung damit, dass bei der Abwicklung der Zahlung Kosten in Höhe dieser vier Prozent entstehen.

Nachdem die Aktie des iPhone-Konzerns am Mittwoch zulegen konnte, stehen die Papiere am Donnerstag wieder unter Druck und geben rund drei Prozent nach. Damit rücken auch das jüngste Verlaufstief bei 130 Dollar wieder ins Blickfeld.

Apple (WKN: 865985)

Das Vorgehen in Südkorea zeigt, dass der Konzern kreative Wege findet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, ohne die die Butter komplett vom Brot nehmen zu lassen. Für den AKTIONÄR bleibt Apple daher trotz des aktuell schwierigen Umfelds ein Basisinvestment.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

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