Im Streit mit den indischen Wettbewerbshütern erleidet Alphabet einen Rückschlag. Der Oberste Gerichtshof des Landes lehnte den Antrag des Tech-Konzerns ab, eine Verfügung auszusetzen, die bis Donnerstag Anpassungen beim Betriebssystem Android verlangt. Dem Unternehmen droht nun eine Strafe im dreistelligen Millionenbereich.
Die Richter forderten die Alphabet-Vertreter auf, bis zum 18. Januar zu klären, ob der Konzern bereit sei, in Indien bei Android die gleichen Standards einzuführen wie in Europa. Damit ist auch die von der Google-Mutter angestrebte Aussetzung der am Donnerstag ablaufenden Frist für entsprechende Anpassungen vom Tisch.
Im Kern geht es um das sogenannte Mobile Application Distribution Agreement, mit dem Alphabet Smartphone-Hersteller in Indien zwingt, die App-Suite der Amerikaner vorinstalliert zu haben. Sie umfasst unter anderem Suche, Chrome, Gmail und Maps. Mit dieser Praxis schaffe der Konzern unzulässige Marktzutrittsbarrieren für Konkurrenten, so die Wettbewerbshüter, die Alphabet daraufhin im Oktober 2022 mit einer 161-Millionen-Dollar-Strafe belegt hatten.
Von den 829 Millionen Smartphones in dem südasiatischen Land laufen rund 97 Prozent auf dem Android-Betriebssystem. Alphabet hatte in den letzten Jahren seine Aktivitäten in Indien deutlich ausgebaut und unter anderem im Sommer 2020 angekündigt, in den nächsten fünf bis sieben Jahren zehn Milliarden Dollar in dem Land investieren zu wollen.
Das Urteil ist zweifelsohne ein Rückschlag für die Amerikaner in einem der am stärksten wachsenden Smartphone-Märkte der Welt. Die Dominanz von Android wird es allerdings kaum brechen, wie der Blick nach Europa zeigt, wo 65 Prozent der Geräte auf dem Google-Betriebssystem laufen. DER AKTIONÄR bleibt daher weiter langfristig optimistisch für Alphabet. Vor einem Einstieg sollten Anleger einen Ausbruch aus dem Abwärtstrend abwarten.