Die Kurse von China-Aktien mit Tech- und Internetbezug konnten sich in der abgelaufenen Handelswoche nur leicht erholen. Am Donnerstag und Freitag ging es bereits wieder abwärts. Unterdessen haben sich zwei wichtige Behörden zu den Arbeitsbedingungen bei chinesischen Internet-Unternehmen klar positioniert.
„996“ lautete bislang die übliche Formel für Angestellte bei Unternehmen wie Alibaba, Tencent, Pinduoduo, JD.com, Netease und aufstrebenden Tech-Stars wie Kuaishou und ByteDance. Das bedeutete: von 9 Uhr morgens bis 9 Uhr abends arbeiten, sechs Tage die Woche.
Chinas oberste Justizbehörde und die Regierungsbehörde für Arbeitsfragen haben gegen Ende der Handelswoche gewarnt, diese Praxis sei ein Verstoß gegen chinesisches Arbeitsrecht. Das berichtet das chinesische Medium Caixin (Englisch, Bezahlschranke).
Offiziell beträgt die Arbeitszeit in China täglich maximal acht Stunden und höchstens 44 Stunden pro Woche.
Im Zuge der Regulierung der chinesischen Tech-Branche, sind auch die Arbeitsbedingungen zum Thema geworden. So müssen Lieferdienste wie Meituan ihren Fahrern künftig wenigstens den ortsüblichen Mindestlohn zahlen.
In mehreren Streitfällen haben Gerichte zuletzt zugunsten von Mitarbeitern entschieden, die beispielsweise wegen unbezahlter Überstunden geklagt hatten.
Unter all den Regulierungen zählt die Stärkung der Arbeitnehmer-Rechte zu den geringsten Problemen. In der Regel lässt die Leistungsfähigkeit von überarbeiteten Angestellten deutlich nach. Oft leidet unter Pflichtüberstunden, die vor allem aus Prinzip als Teil der Firmenkultur abgeleistet werden, die Effizienz. Mitarbeiter können dann sogar unproduktiver sein, als wenn sie weniger Stunden arbeiten würden. Mindestlöhne tragen zur sozialen Stabilität bei und erhöhen die Kaufkraft. Angesichts der in den vergangenen Wochen und Monaten im AKTIONÄR-Heft und online ausführlich beschriebenen Gesamtlage, drängt sich ein signifikantes Investment in China-Aktien vorerst jedoch nicht auf.
Hinweis auf Interessenkonflikte: Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Alibaba, JD.com.