Seit Monaten prüfen mehrere Aufsichtsbehörden, ob die Deutsche-Bank-Tochter DWS ihre nachhaltigen Investments deutlich positiver dargestellt hat, als es der Realität („Greenwashing-Vorwürfe“, DER AKTIONÄR berichtete) entspricht. Nun sieht das US-Justizministerium in diesem Kontext ein erneutes Fehlverhalten, und zwar beim Mutterkonzern.
Wie Bloomberg berichtet, soll die Deutsche Bank nämlich gegen Vereinbarungen mit der US-Justiz verstoßen haben, weil sie zu spät über die Greenwashing-Vorwürfe gegen ihre Fondstochter DWS Group berichtet hat. Dieser Ansicht ist laut Geschäftsbericht der Bank jedenfalls das US-Justizministerium (DOJ).
In dem “deferred prosecution agreement” (DPA) mit dem DOJ wurde ein Verfahren gegen die Deutsche Bank gegen gewisse Auflagen beigelegt, darunter auch Informationspflichten. Das DOJ habe nun festgestellt, “dass die Bank ihre Berichtspflichten verletzt habe, indem das Geldhaus bestimmte Information (zu den nachhaltigen Anlagen, Anm. d. Red.) zu spät gemeldet habe”.
Bank und DOJ haben deshalb vereinbart, dass eine “Überwachung durch einen unabhängigen Prüfer (Monitor) ausgeweitet und den Bedingungen eines früher abgeschlossenen DPA bis Ende Februar 2023 entsprochen wird, um dem Monitor zu ermöglichen, die Umsetzung entsprechender interner Kontrollen zu zertifizieren”, so die Deutsche Bank.
Die Deutsche-Bank-Aktie geriet am Freitag-Nachmittag unter Druck und ließ die kürzlich erreichte 10-Euro-Marke wieder hinter sich.
Ob an den Greenwashing-Vorwürfen tatsächlich etwas dran ist, muss sich zeigen. Entscheidend für den weiteren Kursverlauf ist vielmehr die weitere (kurzfristige) Entwicklung in der Ukraine. Und: Die Ziele, die Konzern-Boss Christian Sewing gestern ausgab (DER AKTIONÄR berichtete), erscheinen in der aktuellen Situation zu ambitioniert. Die Aktie ist aktuell keine Empfehlung.