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Gold: Manipulation! Zwei Händler verurteilt

Gold: Manipulation! Zwei Händler verurteilt
Foto: MicroStockHub/iStockphoto
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Markus Bußler 12.08.2022 Markus Bußler

Um keine andere Anlage ranken sich so viele Manipulationsgeschichten wie um den Goldpreis. Jetzt gibt es wieder ein Urteil gegen zwei Mitarbeiter von JPMorgan. Ein Bundesgericht in Chicago verurteilt die beiden, nachdem sie angeklagt worden waren, den Goldpreis jahrelang manipuliert zu haben. Die Geschworenen befanden, dass die Händler die Preise durch Spoofing manipuliert hatten.

Nach einem dreiwöchigen Prozess und achttägigen Beratungen sprachen die Geschworenen den ehemaligen Top-Goldhändler von JPMorgan, Gregg Smith, und den ehemaligen Leiter der Edelmetallabteilung der Bank, Michael Nowak, schuldig. Die Verurteilung umfasste Anklagen wegen Preismanipulation, Spoofing und Betrug. Smith wurde in 11 Anklagepunkten und Nowak in 13 Anklagepunkten für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft wirft den dreien vor, zwischen 2008 und 2016 acht Jahre lang die Goldpreise manipuliert zu haben. „Sie hatten die Macht, den Markt zu bewegen, die Macht, den weltweiten Goldpreis zu manipulieren“, zitierte Bloomberg den Staatsanwalt Avi Perry in seinem Schlussplädoyer.

Spoofing ist eine Taktik zur Manipulation des Goldmarktes, bei der Gebote abgegeben und vor der Ausführung storniert werden, während gleichzeitig Aufträge auf der Gegenseite erteilt werden. Die irreführenden Aufträge verwirren die Angebots- und Nachfragedynamik des Marktes, was zu Goldpreisänderungen führt. Spoofing ist seit 2010 verboten, nachdem der Kongress nach der Finanzkrise das Dodd-Frank-Gesetz verabschiedet hatte. „Die Angeklagten erteilten Aufträge, die sie vor der Ausführung zu stornieren beabsichtigten, um die Preise von Aufträgen zu treiben, die sie auf der anderen Seite des Marktes ausführen wollten. Die Angeklagten beteiligten sich an Tausenden von betrügerischen Handelssequenzen für Gold-, Silber-, Platin- und Palladium-Terminkontrakte, die über die von der CME Group Inc. betriebenen Rohstoffbörsen New York Mercantile Exchange Inc. (NYMEX) und Commodity Exchange Inc. (COMEX) gehandelt wurden", heißt es in der vom Justizministerium veröffentlichten Pressemitteilung.

Der Fall war schwieriger zu beweisen, da es keine Chat-Beweise zwischen den Händlern gab, die auf einen Vorsatz hindeuten würden. Die Staatsanwaltschaft stützte sich stattdessen auf Diagramme von Handelsgeschäften und die verwendeten Auftragsmuster. In früheren Spoofing-Fällen stießen die Staatsanwälte auf Chat-Nachrichten von Händlern, die mit der Marktmanipulation prahlten. Dies war eine der bisher aggressivsten Strafverfolgungen des Justizministeriums, die sich mit Spoofing auf dem Gold-Terminmarkt befasste.

Der Fall zeigt: Der Goldmarkt unterliegt sehr wohl Eingriffen seitens von Händlern. Zwar geht es bei Spoofing in der Regel um die Nachkommastellen beim Goldpreis, dennoch ist dieses Handeln ein Eingriff in den freien Markt und verfälscht die Preise.

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Gold (WKN: CG3AB0)

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