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07.07.2020 Nikolas Kessler

Wirecard: Dieser Schritt könnte mehr Klarheit bringen

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Wirecard

Im Bilanzskandal um Wirecard kommen nach und nach neue Erkenntnisse ans Licht – zuletzt etwa, dass der Zahlungsabwickler womöglich bereits seit Jahren die Bücher frisiert hat, um Schwächen im Kerngeschäft zu überdecken. Für ein klareres Bild könnten zudem Einblicke in die Prüfberichte von EY sorgen.

Gläubiger und Aktionäre haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die normalerweise streng geheimen Abschlussberichte von Wirtschaftsprüfern einzusehen. Das könnte im Fall Wirecard große Bedeutung haben, sagt Wirtschaftsprofessor Kai-Uwe Marten von der Universität Ulm der Nachrichtenagentur dpa-AFX. Seines Wissens nach wäre es das erste Mal, dass dieses Recht angewandt würde. Eingeführt wurde der entsprechende Paragraf 321a des Handelsgesetzbuches vor 16 Jahren infolge diverser Skandale.

„All jene, die Forderungen haben – etwa Banken und Lieferanten, in bestimmten Fällen aber auch Aktionäre – können Einsicht in die Prüfungsberichte der vergangenen drei Jahre beantragen, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist“, so Marten. Für Aktionäre ist die Hürde allerdings hoch: Sie müssten ein Prozent des Unternehmens oder Aktien im Wert von mindestens 100.000 Euro halten, um Zugriff auf die Berichte zu erhalten.

Welche Rolle spielte EY?

Die Einsicht in die Prüfberichte könnte mehr Klarheit darüber liefern, welche Rolle die Wirtschaftsprüfer von EY im Bilanzskandal bei Wirecard gespielt haben. Das Unternehmen hat seit dem Jahr 2009 die Bücher von Wirecard geprüft und testiert – und sieht sich deshalb nun selbst mit Klagen von Aktionären konfrontiert (DER AKTIONÄR berichtete).

An dieser Stelle nimmt Bilanzexperte Martens die Prüfer in Schutz: „Es ist ein großer Unterschied, ob man eine normale gesetzliche Abschlussprüfung durchführt oder gezielt nach Betrug sucht.“ EY habe lediglich den Auftrag gehabt zu prüfen, ob der Konzernabschluss von Wirecard mit den gesetzlichen internationalen Rechnungslegungsstandards übereinstimme.

Dennoch steht die Frage im Raum, ob Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden nicht viel genauer hätten hinschauen müssen. Denn Zweifel an der Bilanz von Wirecard gab es bereits seit Jahren. Diese wurden jedoch viel zu lange ignoriert oder als Masche von Leerverkäufern abgetan.

Wirecard (WKN: 747206)

Die Quittung dafür haben Anleger und Gläubiger bekommen, die jetzt auf milliardenschweren Verlusten sitzen. Die Wirecard-Aktie schwankt derweil wie wild und taugt allenfalls noch als Casino-Ersatz. Langfristig orientierte Anleger meiden die Papiere des Noch-DAX-Unternehmens.

Mit Material von dpa-AFX.

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