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27.08.2020 Nikolas Kessler

Wirecard: Aktionäre sollen Schadenersatz fordern

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Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Wirecard haben die Gläubiger des Mutterkonzerns sowie der ebenfalls insolventen Töchter nun die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Laut der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sollten davon auch die geschädigten Wirecard-Aktionäre Gebrauch machen.

Bei der Gläubigerversammlung im November gehörten die Aktionäre des Zahlungsdienstleisters „unbedingt mit an den Tisch“, forderte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler am Donnerstag. Sie müssten sogar „als größte Gläubigergruppe im Gläubigerausschuss vertreten“ sein und sollten beim Insolvenzverwalter Schadenersatzansprüche geltend machen.

Normalerweise zählen Aktionäre als Eigenkapitalgeber bei Firmenpleiten nicht zu den Gläubigern. Bei Wirecard sei das jedoch anders, sagte Tüngler: „Hier liegt bereits aufgrund einer Verletzung der Ad-hoc- und anderer Publizitätspflichten ein Schadenersatzanspruch seitens der betroffenen Aktionäre gegen die Gesellschaft vor.“ Er könne aber nur angemeldet werden, „wenn der konkrete Schaden in Euro definiert wird. Der einfache Hinweis darauf, dass es einen Anspruch auf Schadenersatz gibt, reicht nicht.“

Anleger müssen aktiv werden

Die Anleger müssten zudem selbst aktiv werden, um ihre Interessen im Insolvenzverfahren zu wahren. Laut der Pressemitteilung von Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat das Amtsgericht München eine Frist bis zum 26. Oktober 2020 gesetzt. Die erste Gläubigerversammlung soll am 18. November 2020 in München stattfinden.

Die DSW baue eine europäische Plattform auf, um möglichst viele Anleger zusammenzufassen und auf Augenhöhe „mit den verschiedenen Anspruchsgegnern“ zu verhandeln. Gespräche mit internationalen Prozessfinanzierern liefen.

Wirecard (WKN: 747206)

Wirecard-Klagen: Diese Chancen haben Anleger

DER AKTIONÄR hatte bereits kurz nach der Insolvenz von Wirecard mit DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler und Fachanwalt Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner über die juristischen Möglichkeiten für geschädigte Aktionäre gesprochen. Die Interviews zum Thema Schadenersatzklagen in der Causa Wirecard finden Sie im kostenlosen AKTIONÄR-Ratgeber – hier abrufbar.

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Mit Material von dpa-AFX.

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