Die Experten des Zertifikatejournals verweisen auf den im Februar 2014 begonnen Abwärtstrend der Notierung der ProSiebenSat.1 Media AG, der mittlerweile überwunden worden ist. Zudem liegt der Kurs jetzt wieder oberhalb der 38- und auch der 200-Tage-Linie. Dieser Kursanstieg ist vor allem den Zahlen für das erste Quartal des laufenden Jahres zu verdanken. Der Umsatz sank zwar, wie erwartet, doch ist der Konzern deutliche profitabler als von Analysten geschätzt. Da der Vorstand zudem die Ziele für das Gesamtjahr bestätigte, könnte das Unternehmen im weiteren Verlauf überraschen. Die Dividendenrendite von fünf Prozent sollte große Kursrückgänge abfedern. Selbst wenn die Notierung in den nächsten Jahren lediglich stabil bleibt, lässt sich Geld verdienen. Dazu sollten Anleger das bis zum 20. Juni 2014 in der Zeichnung befindliche und spätestens am 20. Juni 2019 fällige Express-Zertifikat (WKN HVB 1N2) der Unicredit-Tochterfirma HypoVereinsbank auf die ProSiebenSat.1 Media AG kaufen.
Die Bank zahlt den Nominalwert von 1.000 Euro zuzüglich 76 Euro zurück, wenn die Aktie am Bewertungstag 12. Juni 2015 mindestens soviel kostet, wie am 20. Juni 2014. Sollte das nicht der Fall sein, wird in den darauffolgenden Jahren der Kurs jeweils zum 13. Juni betrachtet. Pro Jahr der Laufzeit kommen weitere 76 Euro zum Tilgungsbetrag dazu, wenn die Notierung der Aktie jeweils weniger kostet als zum Beginn der Laufzeit. Im letzten Jahr der Laufzeit genügt es sogar, wenn der Aktienkurs lediglich mindestens 60 Prozent des Anfangs-Niveaus erreicht. Dann würde der höchstmögliche Betrag von 1.380 Euro zurückbezahlt. Erfüllt der Aktienkurs auch im Jahr 2019 diese Kriterien nicht, erhält der Zertifikate-Inhaber eine entsprechende Anzahl an Aktien anstatt des Geldes.
Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)
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