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18.07.2020 Nikolas Kessler

Wirecard: Unterstützung von höchster Ebene

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Wirecard

Die Causa Wirecard wird mehr und mehr zum Politikum und erreicht nun auch die höchste Bundespolitik: Laut einem Medienbericht hat sich das Bundeskanzleramt bei der China-Reise von Kanzlerin Merkel im Herbst 2019 für den dortigen Markteintritt des DAX-Konzerns starkgemacht.

Laut dem Spiegel sei dies auf Betreiben des früheren Wirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg geschehen, der damals als Berater für Wirecard tätig war. Dieser habe sich Anfang September 2019 mit Kanzlerin Merkel unterhalten und anschließend einen Termin mit Merkels Abteilungsleiter für Wirtschafts-, Finanz- und Energiepolitik, Lars-Hendrik Röller, bekommen.

Dabei habe Guttenberg Röller über den „beabsichtigten Markteintritt von Wirecard in China unter Beifügung eines Kurzsachstandes“ unterrichtet und um „Flankierung im Rahmen der China-Reise“ gebeten, zitiert das Magazin aus einer Antwort des Kanzleramts.

Mit Erfolg: „Herr Röller hat Herrn zu Guttenberg nach der Reise am 8. September 2019 per E-Mail geantwortet, dass das Thema bei dem Besuch in China zur Sprache gekommen ist und weitere Flankierung zugesagt“, bestätigte eine Regierungssprecherin. Ob Merkel persönlich das Thema ansprach, geht laut Spiegel nicht aus der Antwort hervor.

Zweifel waren bekannt

Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits massive Zweifel an der Bilanzierung des Unternehmens. Die Financial Times brachte den Stein Anfang 2019 mit einer Serie kritischer Artikel ins Rollen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz soll seit Februar 2019 über Betrugsermittlungen der BaFin bei Wirecard informiert gewesen sein. Ob das Bundeskanzleramt zum Zeitpunkt der China-Reise davon wusste, ist laut Spiegel unklar.

In jedem Fall wird sich die Bundesregierung weitere kritische Fragen zur Verstrickung in den Wirecard-Skandal stellen lassen müssen. Oppositionspolitiker fordern seit längerem einen Untersuchungsausschuss in der Angelegenheit.

Wirecard (WKN: 747206)

Bei der Wirecard-Aktie scheint derweil ohnehin alles verloren – Anleger sollten hier nicht mehr auf eine nachhaltige Erholung spekulieren. Stattdessen können geschädigte Aktionäre die Teilnahme an einer Sammelklage in Erwägung ziehen, um die entstandenen Verluste zumindest teilweise auszugleichen.

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