Wirecard hat zu Wochenbeginn eine Sonderprüfung durch KPMG angekündigt, um die wiederkehrenden Vorwürfe der Financial Times (FT) wegen angeblicher Bilanztricks endgültig auszuräumen. Zwar ist es seitdem ruhig geblieben, die Shortseller lassen aber noch nicht locker.
Wie aus dem Bundesanzeiger hervorgeht, halten zwei Hedgefonds an ihren Leerverkaufspositionen bei Wirecard fest. Nach den erneuten Vorwürfen der FT am 15. Oktober und dem daraus resultierenden Kursrutsch hat Slate Path Capital die Short-Position am vergangenen Freitag (18. Oktober) auf 0,94 Prozent beziehungsweise rund 1,16 Millionen Aktien mehr als verdoppelt und hält diese seitdem stabil.
Die britische Investment-Firma Marshall Wace hatte ihre Leerverkaufsposition am Freitag ebenfalls auf 0,63 Prozent erhöht und zu Wochenbeginn auf 0,57 Prozent wieder leicht gesenkt. Da im Bundesanzeiger allerdings nur Netto-Leerverkaufspositionen oberhalb der Offenlegungsschwelle von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals veröffentlicht werden müssen, dürfte die Short-Quote bei Wirecard insgesamt deutlich höher sein.
Legt die FT noch einmal nach?
Die Leerverkäufer spekulieren darauf, dass die ganze Angelegenheit für Wirecard noch nicht ausgestanden ist und die Aktie weiter unter Druck bleibt. Die wiederholten Bilanz-Vorwürfe der Financial Times seit dem Jahresanfang haben maßgeblich dazu beigetragen, dass der Kurs heute rund 28 Prozent tiefer steht als noch vor einem Jahr.
Vor diesem Hintergrund wertet DER AKTIONÄR die von Wirecard in Auftrag gegebene Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft positiv. Gelingt es auf diesem Weg, die Vorwürfe zu entkräften, dürfte das der FT und den Shortsellern den Wind aus den Segeln nehmen. Bis die Ergebnisse vorliegen, sind jedoch weitere Attacken nicht ausgeschlossen. Auch im Frühjahr beließ es FT-Autor Dan McCrum nicht bei einem Negativ-Artikel.
Bislang tut sich die Wirecard-Aktie mit einer spürbaren Erholung schwer. Nach mehreren Verlusttagen in Folge geht es am Donnerstag aber zumindest wieder moderat bergauf. DER AKTIONÄR rät weiterhin zum Beobachten.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.