Bei Wirecard bleibt dieser Tage nichts unkommentiert: Nachdem Vorstandschef Markus Braun am Donnerstag für rund 2,5 Millionen Euro Aktien seines Unternehmens gekauft hat, will die Finanzaufsicht BaFin die Transaktion nun unter die Lupe nehmen.
Die BaFin prüfe, ob der Vorstandsvorsitzende mit seinem Aktienkauf gegen Regeln zum Schutz vor Marktmissbrauch verstoßen hat. Das berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg am Freitag unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde.
Laut der europäischen Marktmissbrauchsverordnung dürfen Personen mit Führungsaufgaben ab 30 Kalendertagen vor Veröffentlichung von Zwischen- und Jahresberichten keine Aktien des eigenen Unternehmens kaufen oder verkaufen. Ausnahmen von dieser Regelung gelten beispielsweise, wenn die Transaktion im Rahmen eines Aktienvergütungsprogramms für Mitarbeiter stattfindet, welches bereits vor Beginn der kritischen Frist initiiert wurde.
Bei Wirecard steht die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts nach mehrmaliger Verzögerung am 18. Juni auf der Agenda. Sollte es bei diesem Termin bleiben, fiele Brauns Insider-Kauf am Donnerstag (28. Mai) in die Sperrfrist.
„Kapitalmarktrechtlichen Vorgaben eingehalten“
Wirecard wollte die Meldung gegenüber Bloomberg zunächst nicht kommentieren. Brauns Investmentgesellschaft – die MB Beteiligungsgesellschaft –, die bei der Transaktion als Käufer auftrat, erklärte, der Aktienkauf sei rechtlich nicht zu beanstanden. „Die kapitalmarktrechtlichen Vorgaben wurden uneingeschränkt eingehalten.“
Nach dem Aktienkauf des CEOs hatte die Wirecard-Aktie am Donnerstag über fünf Prozent zugelegt. Am Freitag muss sie einen Teil der Gewinne allerdings wieder abgeben. Im schwächelnden DAX verliert das Papier am Nachmittag rund zwei Prozent.