Wirecard-Aktionäre blicken auf ruhige Handelstage zurück. Der Kurs des von Medienberichten torpedierten DAX-Konzerns hat sich gefangen, pendelt um die Marke von 110 Euro, hat sich beruhigt. Vorstandschef Dr. Markus Braun betont immerzu die Stabilität des operativen Geschäfts. Vor der Brust hat er wichtige Termine, unter anderem die Bilanzvorlage. Nicht minder wichtig ist aber ein ganz anderer Termin. Und der steht in 13 Tagen an.
Der von der britischen Financial Times mit kritischen Veröffentlichungen torpedierte Kurs der Wirecard-Aktie hat sich in dieser Woche wieder etwas gefangen, sich um die Marke von 110 Euro stabilisiert. Nachdem das Unternehmen aufgrund der internen Ermittlungen in Singapur zuletzt die Bilanzvorlage von Anfang April auf den 25. des Monats verschoben hat, steht dieser Termin seither fett markiert in den Kalendern gestresster Aktionäre. Ein anderer, für den Kursverlauf womöglich noch einschneidender Tag, ist derweil in den Hintergrund getreten. Was passiert nach dem 18. April 2019?
Dann läuft die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus, wonach Netto-Leerverkaufspositionen gegen Aktien des Zahlungsdienstleisters nicht neu eingegangen bzw. erhöht werden dürfen aus. Für Shortseller heißt es dann: Feuer frei. Es sei denn, die Börsenaufsicht BaFin verlängert die Verfügung.
Ein solcher Schritt käme jedoch nach Einschätzung des AKTIONÄR überraschend. Die BaFin war zuvor nicht nur aufgrund der Begründung der Verfügung in die Kritik geraten. Sie fußte, so legen es die Aktien nahe, zu einem nicht unwesentlichen Teil auf einem Hinweis der Wirecard AG selbst. DER AKTIONÄR und die Süddeutsche Zeitung hatten über die Vorgänge innerhalb der Anstalt berichtet. Der Fall beschäftigt auch die Justiz. Unter anderem hat ein Anleger dem Verwaltungsgericht Köln Widerspruch gegen die Verfügung erhoben (Aktenzeichen 14 L 331/19).
Anleger sollten sich daher neben dem 25. April (Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts) auch den 18. respektive 19. April im Kalender vermerken. Die ab diesem Zeitpunkt wieder bestehende Möglichkeit, die Aktie zu shorten, ist nicht gleichzusetzen mit einer steigenden Crash-Gefahr. Allerdings muss bei Auslaufen der Verfügung wieder mit Short-Attacken gerechnet werden, die zu einer erhöhten Volatilität führen könnten.
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Ein Beitrag von Leon Müller, Chief Editor Börsen.Briefing. – dem täglichen Newsletter des Anlegermagazins DER AKTIONÄR (registrieren Sie sich kostenfrei unter www.boersenbriefing.de)
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