Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (14.00 Uhr) ein Urteil zu möglichen Ansprüchen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen. Dabei könnte erneut der sogenannte Restschadenersatz eine Rolle spielen. Die Klägerin, eine Frau aus Baden-Württemberg, hatte erst 2020 Schadenersatz gefordert, im fünften Jahr nach Auffliegen des Abgasskandals.
Das dürfte zu spät gewesen sein. Nach einem früheren BGH-Urteil kann Neuwagen-Käufern aber trotz Verjährung Geld zustehen – der Restschadenersatz.
In den bisherigen Fällen hatten die Betroffenen immer einen VW-Diesel. Diesmal geht es um einen Audi. Nur der Motor mit der illegalen Abgastechnik wurde von der Konzernmutter VW bezogen. Das Urteil dürfte auf Autos der anderen VW-Konzernmarken wie Skoda oder Seat übertragbar sein. Nach Angaben von VW könnten davon gut 1.000 laufende Verfahren betroffen sein.
Im Streit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen spricht der Europäische Gerichtshof am Donnerstag ein Urteil. Dabei geht es um eine Software die höhere Stickoxid-Emissionen zuließ, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1.000 Höhenmetern gefahren wurde. Hintergrund sind drei Verfahren, die vor österreichischen Gerichten verhandelt werden, in denen Autos mit entsprechender Software ausgestattet waren. Die Käufer wollen, dass VW die Wagen zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet.
Die Volkswagen-Aktie präsentiert sich derweil am Vormittag stark. Mit einem Plus von einem prozent gehört sie zu den zehn besten Werten des Tages im DAX. An der charttechnisch deutlich angeschlagenen Situation ändert dies jedoch nichts. Ein erster wichtiger Schritt wäre der Sprung über das Märztief bei 131,30 Euro. Ein wirklicher Befreiungsschlag wäre aber erst der Ausbruch über den Widerstand im Bereich von 162 Euro.
Hinweis auf Interessenkonflikte: Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Volkswagen.