Die Experten der Platow Börse erklären, vielleicht außer den Verantwortlichen der ARD (Anmerkung der Redaktion: Die 1950 gegründete Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland), ist wohl niemand richtig zufrieden mit den Marktanteilen im März. Laut Kress (Anmerkung der Redaktion: Der Medien-Fachverlag Kress Verlag GmbH bietet mit dem Kressreport 14-täglich einen Branchendienst für die Kommunikationsbranche, also die Medien- und Werbewirtschaft und den Vertrieb.) hat es die ProSiebenSat.1 Media AG mit den sieben frei zu empfangenden Fernsehsendern und einem Marktanteil von 29 Prozent zumindest geschafft, den Vorsprung vor dem Wettbewerber RTL Group mit 25,1 Prozent auszubauen. Das besondere Augenmerk gilt jedoch weiter dem Angebot abseits des Fernsehgeschäfts. Die Sparte Digital & Angrenzend (Digital & Adjacent) steigerte den Umsatz im ersten Quartal des laufenden Jahres auf fast 106 Millionen Euro und erwirtschaftete eine EBITDA von 23,8 Millionen Euro. Auch die Geschäfte mit dem Verkauf von Abonnements und kleiner Anwendungsprogramme (Apps) legen zu. Angesichts der Wachtumsaussichten ist die Aktie trotz eines KGV von 16 für das laufende Jahr interessant. Anleger sollten die Anteile bis zu Notierungen von 33 Euro kaufen und ihr Investment bei 26 Euro absichern.
Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)
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