Einzigartige Software zur Verteidigung westlicher Werte bietet Palantir – und hat dabei nach eigenen Angaben kein Problem mit strengen Datenschutzvorgaben. In der Einsatz-Praxis gibt es aber offensichtlich doch Probleme. Das legt jedenfalls eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahe.
Bei der Suche nach potenziellen Straftätern dürfen die Ermittler neue Computerprogramme, die Polizei-Datenbanken durchforsten, nur unter strengen Voraussetzungen nutzen. In Hessen und Hamburg ist das im Moment nicht sichergestellt. Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten deshalb gestern die dortigen Regelungen für verfassungswidrig.
Das Urteil dürfte bundesweit Auswirkungen haben, da sich auch andere Länder und der Bund für die Analyse-Software interessieren. Die Software kann aber laut Palantir flexibel an neue Rahmenbedingungen angepasst werden.
Mit dem Programm können Polizisten mit einem Klick verschiedene Datenbanken durchsuchen – um in den riesigen Datenmengen Querverbindungen zu entdecken, die sich sonst kaum aufspüren ließen. Das soll den Ermittlern helfen, Kriminellen oder Extremisten auf die Spur zu kommen, noch bevor sie eine Straftat begehen können.
Einsatz in mehreren Bundesländern
Hessen ist bei der Technik Vorreiter und nutzt sie schon seit 2017. Bei rund 14.000 Abfragen jährlich arbeiten landesweit mehr als 2.000 Polizistinnen und Polizisten mit dem System.
Nordrhein-Westfalen setzt die Software ebenfalls ein. Bayern arbeitet gerade an der Einführung – vorbereitend für andere Länder und den Bund. Der Freistaat hat mit Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit alle anderen Polizeien dessen Programm ohne zusätzliche Vergabeverfahren übernehmen können. Hamburg nutzt die Technik noch nicht, eine gesetzliche Regelung für den Einsatz wurde aber schon geschaffen. Diese wurde durch die aktuelle Entscheidung gekippt.
Unterdessen ist der Kurs der Palantir-Aktie nach der ersten Zahlen-Euphorie wieder unter zehn Dollar gerutscht.
Das Urteil bedeutet nicht, dass die Palantir-Software selbst verfassungswidrig ist. Vor allem welche Daten in welcher Form überhaupt automatisiert ausgewertet werden dürfen, wird künftig wohl strenger definiert werden. Es ist vor allem Aufgabe der Polizei, darauf zu achten, dass die Palantir-Software im Rahmen geltenden Rechts verwendet wird. Nach dem starken Kursanstieg ist der Rücksetzer bei der Palantir-Aktie normal. Dieser dürfte weniger durch das gestrige Urteil ausgelöst worden sein. DER AKTIONÄR hatte zuletzt in mehreren Plus-Artikeln beschrieben, warum die Euphorie von kurzer Dauer sein könnte (siehe weiterführende Beiträge).
(mit Material von dpa-AFX)
Hinweis auf Interessenkonflikte: Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Palantir.