Ein Bundesrichter in Kalifornien hat entschieden, dass Microsoft den Gaming-Giganten Activision Blizzard nicht übernehmen darf – zumindest vorerst. Die Übernahme wird dadurch mit einer einstweiligen Verfügung blockiert, damit die US-Handelsaufsicht FTC weiterhin den Deal anfechten kann. Ganz überraschend kommt diese Entwicklung nicht.
Wie berichtet, hatte die FTC am Montagabend einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass Microsoft die 69 Milliarden Dollar schwere Übernahme von Activision Blizzard bis zum 18. Juli durchzieht, bevor das interne Gericht der FTC zu einem Urteil bezüglich des Geschäfts kommen konnte. Damit muss nun aber keine monatelange Hängepartie folgen. Bei dem Urteil geht es erst einmal nur darum, bis zur Beweisanhörung am 22. und 23. Juni in San Francisco Zeit zu gewinnen. Erst danach soll über die längerfristige Verfügung entschieden werden.
Die FTC hatte bereits vergangenes Jahr vor ihrem internen Gericht eine Klage gegen die Übernahme eingereicht. Microsoft hätte die Übernahme trotzdem durchdrücken können. Auch dann wäre der Fall voraussichtlich vor einem Bundesgericht gelandet.
Beim aktuellen Urteil geht es also erst einmal nur um wenige Tage. Ein Microsoft-Sprecher teilte dazu mit, die Entscheidung sei so erwartet worden. Bereits vor der Entscheidung hatte Microsoft-Präsident Brad Smith gesagt: „Wir begrüßen die Gelegenheit, unseren Fall vor einem Bundesgericht vorzutragen.“ Eine Beschleunigung des Falls werde letztendlich zu mehr Auswahl und Wettbewerb auf dem Markt führen.
Auch die Wettbewerbshüter in Großbritannien wollen die Übernahme blockieren. Microsoft wehrt sich dagegen ebenfalls. Grünes Licht für den Deal gibt es hingegen unter anderem aus China und von der EU.
Es bleibt spannend. Angesichts dessen, dass Activision Blizzard auf dem aktuellen Niveau nicht teuer bewertet ist, Microsoft um die Übernahme kämpft und bereits von zahlreichen Behörden die Zustimmung für den Deal erhalten hat, bleibt Activision für spekulationsbereite Anleger recht attraktiv. Die Microsoft-Aktie ist ohnehin eine laufende AKTIONÄR-Dauerempfehlung.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Activision Blizzard