Die Lufthansa hat nach wie vor mit Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Die Airline wehrt sich weiterhin gegen ein Grundsatzurteil des EU-Gerichts, wonach die EU-Kommission die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa nicht hätte genehmigen dürfen. Nun geht der Rechtstreit in die nächste Runde.
Bereits zum Wochenauftakt teilte die Lufthansa mit, dass der Konzern beim Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vom 10. Mai Berufung eingelegt hat. Dieses hatte die Ryanair-Behauptung bestätigte, dass die staatliche Beihilfe für die Lufthansa den Wettbewerb in unlauterer Weise zugunsten des Konkurrenten beeinflusst. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Bedingungen der von der Europäischen Kommission genehmigten Rekapitalisierung zu günstig für Lufthansa waren.
Das Urteil zwingt die EU-Kommission möglicherweise zu einer rückwirkenden Anpassung des Rettungspakets, obwohl die Maßnahmen relativ begrenzt sein könnten, da die Lufthansa die Beihilfen bereits zurückgezahlt hat. Konkret erklärte die Kommission, dass sie sich zwar nicht der Klage (Berufungsverfahren) der Lufthansa vor dem obersten Gericht der EU anschließen werde, bestätigte aber, dass eine weitere Möglichkeit bestehe, "zu prüfen, ob eine neue Entscheidung über die Maßnahme getroffen werden soll.
Die Lufthansa-Aktie gewinnt im frühen Handel ein halbes Prozent auf 8,83 Euro. Nach den jüngsten Kursverlusten ist das Chartbild eingetrübt. Mit einer Rückeroberung der Neun-Euro-Marke und vor allem des GD50 (aktuell: 9,23 Euro) würde sich die technische Situation verbessern.
DER AKTIONÄR erwartet durch den Rechtsstreit keine Mehrbelastung – im Sinne einer Nachzahlung – für die Lufthansa. Dennoch ist die Aktie derzeit kein Kauf. Anleger sollten im Luftfahrt-Sektor lieber zur laufenden AKTIONÄR-Empfehlung Ryanair greifen.