Mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat Google eine ernstzunehmende Widersacherin gefunden. Die Wettbewerbshüter unterstellen Google seine marktbeherrschende Stellung bei Online-Shopping und -Werbung auszunutzen. So sollen eigene Dienste bevorzugt werden, damit Konkurrenten wie Preissuchmaschinen später in der Suche auftauchen.
Google weist die Vorwürfe der EU-Kommission, die Shopping-Suche des Internet-Konzerns benachteilige Wettbewerber, entscheidend zurück. Das Vorgehen sei im Interesse der Nutzer und verzerre den Wettbewerb nicht.
Google kritisiert,dass die Kommission missachte, wie die meisten Menschen tatsächlich online einkauften. So habe eine jüngste Studie ergeben, dass in Deutschland ein Drittel der Online-Shopper zunächst bei Amazon suche - unabhängig davon, wo sie am Ende kauften. Nur 14,3 Prozent schauten zunächst bei Google nach und lediglich 6,7 Prozent bei Preisvergleichs-Portalen. Außerdem erreichten die Händler die Kunden immer mehr auch direkt, zum Beispiel über Apps auf mobilen Geräten.
Andere Verfahren anhängig
Das Verfahren ist eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Hier steht Mitte November die Antwort von Google auf die Vorwürfe der Wettbewerbshüter an. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier.
Kaum Auswirkungen
In letzter Konsequenz könnten am Ende des Verfahrens eine Milliarden-Strafe und Auflagen für das Geschäftsmodell stehen. Selbst wenn die Strafe der EU-Kommission an sich keine großen Auswirkungen auf die Bilanz haben wird, dürfte die Aktie dadurch unter Druck geraten. Weitgreifende Auflagen stellen indessen die größere Bedrohung für Google dar.
(Mit Material von dpaAFX!)
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ISBN: 9783864701313
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Verlag: Börsenbuchverlag
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