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04.05.2020 Michel Doepke

DocMorris-Mutter Zur Rose: Anklage gegen CEO – was ist da los?

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Anklageerhebung gegen Zur-Rose-CEO Walter Oberhänsli. Wie die Unternehmensgruppe am Sonntag bekanntgab, stütze sich die Anklage auf eine Strafanzeige von Pharmasuisse und betrifft zwei verschiedene Sachverhalte. Der Verwaltungsrat weise die Anschuldigungen gegen seinen CEO entschieden zurück. Dennoch dürfte die Aktie zu Wochenbeginn unter Druck geraten.

Zwei Sachverhalte

Pharmasuisse bezieht sich dabei auf den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte zwischen 2010 und 2015. Laut der Pressemitteilung habe Zur Rose 2011 einen sicheren, effizienten und kostengünstigen Versand für rezeptfreie Medikamente (OTC) eingeführt. Am 29. September 2015 habe das Bundesgericht entschieden, dass dieser von Zur Rose praktizierte und vom Kantonsapotheker freigegebene Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten gemäss dem Gesetz verboten sei. Noch am gleichen Tag habe allerdings Zur Rose diesen Handel eingestellt.

Eine ähnliche Situation zeigt sich bei den Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte im Anklagezeitraum: Am 7. Juli 2014 habe das Bundesgericht Zur Rose untersagt, die Ärzte für die elektronische Erfassung von Rezeptdaten zu entschädigen. Gleichentags habe Zur Rose die Entschädigungen eingestellt.

"Grotesk"

Dass Pharmasuisse fünf Jahre später die Strafanzeige bezüglich der beiden Sachverhalte stellt, hat einen gewissen Beigeschmack. Gerade jetzt, wo das operative Geschäft der Zur-Rose-Gruppe außerhalb der Schweiz brummt und das elektronische Rezept in Deutschland auf dem Weg ist.

Verwaltungsratspräsident Prof. Stefan Feuerstein steht hinter CEO Oberhänsli: "Diese juristische Attacke gegen unseren CEO durch Kreise, die den technologischen Wandel mit all seinen unbestrittenen Vorteilen allein zur Verteidigung ihrer wirtschaftlichen Individualinteressen aufhalten wollen - und dies über fünf Jahre nach Beendigung des beanstandeten Verhaltens -, erachte ich als grotesk."

Die Anklageerhebung dürfte sich kurzfristig negativ auf die Zur-Rose-Aktie auswirken. Investierte Anleger sollten diesbezüglich nicht in Panik verfallen. Im Gegenteil: Im Bereich um die Marke von 130 Euro bietet sich für mutige Anleger ein Neueinstieg an. Ein Stopp bei 99,00 Euro sichert nach unten ab.

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